Wird es in den Werkstätten für behinderte Menschen in Deutschland gerechtere Löhne geben?

Maria Klein-Schmeink
Maria Klein-Schmeink
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Raimund B. •

Wird es in den Werkstätten für behinderte Menschen in Deutschland gerechtere Löhne geben?

seit Anfang März 2001 arbeitete ich in einer Werkstatt für behinderte Menschen. Zuvor war ich jahrelang (1994-1999) als Mensch mit körperlicher Behinderung (GdB 50) als kaufmännischer Angestellter im Bürobereich einer Baumaschinenhandlung (Zweigunternehmen) in Münster tätig und kam nur wegen einer depressiven Erkrankung in eine WfbM.

Wie mir erging es auch noch anderen Kollegen in meiner WfbM, die zuvor auch auf dem ersten Arbeitsmarkt waren.

In den WfbM in Holland wird ein Werkstattlohn von über 1.500 € bezahlt und die Gewerkschaft kann diese WfbM-Beschäftigten beraten und vertreten.

Gäbe es den selben Werkstattlohn über 1.500 € auch in den WfbM, so müsste man keine Grundsicherung und/oder Wohngeld mehr beantragen.

Würden Sie einen Lohn, wie in Holland üblich auch für die WfbM in Deutschland unterstützen?

Mit freundlichen Grüßen

Raimund Barkam

Maria Klein-Schmeink
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Zuschrift, die den Finger in die Wunde legt.

Wir sind der Ansicht, dass Menschen mit Behinderungen alle Wege zur Teilhabe am Ausbildungs- und Arbeitsleben offen stehen müssen. Darum wollen wir einen inklusiven Arbeitsmarkt schaffen

Das heutige Werkstattsystem wollen wir zu einem System von Inklusionsunternehmen weiterentwickeln, in dem Menschen mit Behinderungen über die Inanspruchnahme von bedarfsgerechten Nachteilsausgleichen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mindestens auf Mindestlohnniveau ermöglicht wird. Wir fördern den Wechsel in den allgemeinen Arbeitsmarkt und wollen das Budget für Arbeit verbessern und seine Anwendung fördern sowie Menschen, die es nutzen, in der Arbeitslosenversicherung absichern. Tagesförderstätten wollen wir in den Prozess mit einbeziehen.

Außerdem wollen wir Selbstvertretungsstrukturen wie zum Beispiel die Schwerbehindertenvertretungen und die Werkstatträte stärken und absichern. Arbeitgeber*innen, die Menschen mit Behinderungen beschäftigen oder einstellen wollen, müssen unbürokratischer, besser und schneller unterstützt werden. Größere Arbeitgeber*innen, die deutlich weniger schwerbehinderte Menschen beschäftigen, als sie müssen, sollen eine deutlich höhere Ausgleichsabgabe zahlen, die wir in die Förderung inklusiver Beschäftigung investieren werden.

Detaillierte Informationen dazu finden Sie in unserem Antrag: Wege bahnen statt Hürden bauen – Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben verbessern (Drucksache 19/10636) https://dserver.bundestag.de/btd/19/106/1910636.pdf

Mit freundlichen Grüßen

Maria Klein-Schmeink

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