Die Regierung möchte eine AU ab dem ersten Arbeitstag vorschreiben. Wozu ist das überhaupt nötig?
Sehr geehrte Frau Weiss,
Die Regierung möchte gerne Bürokratie abbauen - gleichzeitig legt sie ein Gesetz vor, dass die Krankschreibung ab dem ersten Krankheitstag fordert. Eine Regelung, die jeder Arbeitgeber mit jedem Arbeitnehmer direkt im Arbeitsvertrag treffen und ändern kann. Somit wird doch dann eher mehr Bürokratie geschaffen, für Artztpraxen die sowieso überlastet sind.
Gleichzeitig werden dadurch Arbeitnehmer irgendwie unter Generalverdacht gestellt dass sie oft zu Hause bleiben würden auch wenn sie arbeiten könnten. Dabei ist doch eher das Gegenteil der Fall und viele schleppen sich krank zur Arbeit, laut einer Befragung bei Indeed tun das knapp die Hälfte (https://de.indeed.com/news/releases/umfrage-50-prozent-der-deutschen-arbeiten-h%C3%A4ufiger-krank-vor-allem-die-gen-z). Ist das also wirklich nötig?
Viele Grüße
Sehr geehrte Frau S.,
vielen Dank für Ihre Frage. Sie sprechen einen wichtigen Punkt an: Wenn die Bundesregierung Bürokratie abbauen möchte, muss sie sich auch daran messen lassen, ob neue Regelungen tatsächlich zu weniger oder zumindest nicht zu zusätzlichem Aufwand führen.
Der Koalitionsausschuss hat am 1. Juli 2026 beschlossen, künftig grundsätzlich eine verpflichtende Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ab dem ersten Krankheitstag vorzusehen. Hintergrund ist das Ziel, eine einheitliche, transparente und faire Regelung zu schaffen. Damit soll sowohl für Arbeitgeber als auch für Beschäftigte mehr Klarheit entstehen. Zugleich soll verhindert werden, dass bei kurzfristigen Fehlzeiten die zusätzliche Arbeit dauerhaft von den Kolleginnen und Kollegen aufgefangen werden muss.
Ihre Kritik, dass eine solche Regelung auch zusätzliche Belastungen für Arztpraxen bedeuten kann, ist zunächst einmal nachvollziehbar. Gerade weil Arztpraxen vielerorts bereits stark ausgelastet sind, darf eine neue Regelung nicht dazu führen, dass Menschen wegen einer leichten Erkrankung oder eines kurzfristigen Krankheitsschubs zwingend eine Praxis aufsuchen müssen. Deshalb ist für uns entscheidend, dass die Umsetzung praxistauglich erfolgt. Digitale Möglichkeiten wie Videosprechstunden bleiben erhalten. Auch eine rückwirkende Ausstellung einer AU ist weiterhin möglich, sofern dies ärztlich vertretbar ist.
Es geht uns also darum, eine transparente und faire Regel zu haben, die sowohl diejenigen schützt, die krank sind, als auch diejenigen, die den jeweiligen Job in der Zeit eines Ausfalls erledigen. Trotz der neuen Regel bleiben abweichende Vereinbarungen in Tarifverträgen und Betrieben weiterhin möglich. An diesem Grundsatz ändern wir nichts.
Wichtig ist mir außerdem: Die Regelung sollte nicht als Misstrauen gegenüber Beschäftigten verstanden werden. Dass sich Menschen trotz Krankheit zur Arbeit schleppen, ist durchaus ein reales Problem. Gerade deshalb muss die Balance stimmen: Einerseits braucht es verlässliche Regeln und eine faire Verteilung der Arbeit im Krankheitsfall, andererseits dürfen Beschäftigte nicht den Eindruck gewinnen, ihnen werde grundsätzlich unterstellt, eine Erkrankung vorzutäuschen.
Viele Grüße
Maria-Lena Weiss
