Weshalb bekommen Hausfrauen keinen Bonus von 300 €

Mariana Harder-Kühnel
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AfD
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Frage von Friedrich B. •

Weshalb bekommen Hausfrauen keinen Bonus von 300 €

Sehr geehrte Frau Harder-Kühnel,
da nun die Bonuszahlungen von 300 € stattfinden fehlt mir aber die große Gruppe der Hausfrauen die auch zum Genuss des Bonus zählen müssten. Hier fehlt mir mal wieder die Wertschätzung der Arbeit dieser Frauen die Tag für Tag die nächste Generation unserer Gesellschaft zu ordentlichen Staatsbürgern erziehen und begleiten. Gerade Sie als Frau und Mitglied einer Partei die sich als alternative für Deutschland sieht, sollten sich für die Rechte dieser Frauen einsetzen. Leider sieht es so aus, dass die bezahlte Arbeit einer Frau mehr wertgeschätzt wird wie die tägliche Arbeit einer Hausfrau. Ich hoffe auf eine baldige Antwort weshalb Sie und Ihre Partei dies so sieht.
Mit freundlichen Grüßen
Friedrich E. B.

Mariana Harder-Kühnel
Antwort von
AfD

Im Deutschen Bundestag hat sich ein politischer Wille in Richtung eines derartigen “Hausfrauen-Bonus” im Zusammenhang mit dem (auch an Minijobber) ausgezahlten Energiegeld in Höhe von 300 Euro brutto nicht ergeben.

Zunächst müsste man sich darüber im Klaren sein, welchen “Hausfrauen” dieser Bonus überhaupt zugute kommen soll. Hierzu wäre erstmal eine Definition des Begriffs der begünstigten “Hausfrau” erforderlich: Soll es sich um einen Bonus für Personen handeln, die entweder im Rahmen einer (auch kinderlosen) Ehe bzw. nichtehelichen Lebensgemeinschaft die Rolle als Hausfrau/Hausmann übernehmen, oder die alleinerziehend sind und aufgrund der Betreuung eigener Kinder keiner beruflichen Tätigkeit nachgehen können? Oder zählt als “Hausfrau” bereits jeder einzelne (auch erwerbslose) Bürger mit einer eigenen Haushaltsführung? Oder sollen ausschließlich verheiratete Frauen mit Kindern in den Genuss eines “Hausfrauen-Bonus” kommen?

Eine solche Sichtweise würde Folgeprobleme mit sich bringen: Grundsätzlich darf in derartigen Konstellationen nicht zwischen Frauen und Männern, zwischen kinderlosen Ehepaaren und verheirateten Eltern, oder zwischen unverheirateten Eltern und verheirateten Eltern unterschieden werden. Es würde sich zudem die Frage stellen, wieso zum Beispiel ein alleinlebender Student (ohne Erwerbstätigkeit) mit einer eigenen Haushaltsführung diesen Bonus nicht beziehen darf, während einer (un)verheirateten Hausfrau (mit oder ohne Kinder), deren erwerbstätiger Mann/Lebensgefährte bereits ein Energiegeld in Höhe von 300 Euro brutto erhalten hat, ein zweiter Bonus zusteht. Das Problem der steigenden Energiekosten betrifft nämlich alle Bürger. Im Ergebnis könnte ein “Hausfrauen-Bonus” darauf hinauslaufen, dass allen alleinstehenden Bürgern mit eigener Haushaltsführung, die nicht bereits ein Energiegeld bezogen haben, ein solcher staatlich ausgezahlter “Hausfrauen-Bonus” zustünde - auch denjenigen, deren Gas- und Stromkosten bereits durch staatliche Sozialleistungen abgesichert sind. Diese erhielten dadurch quasi eine staatliche Doppelleistung - was jedoch nicht als zweckmäßig anzusehen wäre.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Mariana Harder-Kühnel

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