Wie schätzen Sie den Datenschutz im Bildungssystem ein?
Sehr geehrte Frau Geugjes,
im Gegensatz zu allen Tätigkeitsbereiche nichtselbstendiger Arbeit arbeiten LehrerInnen hauptsächlich mit eigen finanzierten und selbst administrieren IT-Geräten. Ist diese Regelung ausreichend mit dem Hintergrund, dass auf diesen Geräten sensible Daten verarbeitet werden? Wie wird sichergestellt, dass keine Daten unbefugt abfließen?
Sehr geehrter Herr W.,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage!
Die grundsätzliche Regelung ist, dass Smartphones oder andere IT Geräte (sofern Sie Arbeitsmittel der Lehrkräfte sind), durch den Arbeitgeber zu stellen und auch zu administrieren sind. Jedoch ist auch mir bewusst, dass die tatsächliche Situation vor sehr stark unterschiedlich ist zur Zeit.
Da sich auch Land und Kommunen darüber bewusst sind, sind diese im engen Austausch über den so genannten - lange verzögerten und erst von Cem Özdemir fertig verhandelten - Digitalpakt 2 und dessen Umsetzung. In diesem Zug muss es auch in den von Ihnen angesprochenen Fragen zu einheitlichen und rechtskonformen Regelungen kommen.
Herzliche Grüße
Dr. Marilena Geugjes
