Falls sie in den Landtag gewählt werden, planen sie ihr Mandat für den Leipziger Stadtrat abzugeben?

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Frage von Michael A. •

Falls sie in den Landtag gewählt werden, planen sie ihr Mandat für den Leipziger Stadtrat abzugeben?

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Sehr geehrter Herr A.,

zunächst möchte ich mich herzlich für Ihre Frage bedanken!

Zur Kommunalwahl am 9. Juni 2024 wurde ich im Wahlkreis 2 (Leipzig-Ost) mit 8.361 Einzelstimmen (+ 5.420 Stimmen) und einem Wahlkreisergebnis von 24,3 % (+ 4,7 %) zum zweiten Mal in den Leipziger Stadtrat gewählt. Mehrere Tausend Bürger meiner Heimatstadt Leipzig setzen ihr Vertrauen in mich, sie in der Kommunalpolitik würdig zu vertreten und in ihrem Sinne Veränderungen auf kommunaler Ebene herbeizuführen.

Insofern lässt sich Ihre aufgeworfene Frage weder mit einem einfachen "Ja" noch mit einem "Nein" beantworten. Sollte ich zur Landtagswahl am 1. September 2024 in den Sächsischen Landtag gewählt werden, würde ich gern erstmal schauen, ob die Ausübung beider Mandate (Stadtrat und Landtag) zeitlich und vor allem sachgerecht möglich wäre, und ob ich dem Auftrag meiner Wähler sowohl im Stadtrat als auch im Landtag adäquat gerecht werden könnte. Eine durchaus wichtiger Aspekt in meinem Abwägungsprozess wird sein, dass ein versierter Nachrücker in den Leipziger Stadtrat bereitstünde.