Frage an Markus Egg bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

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Frage von Martin H. •

Frage an Markus Egg von Martin H. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Egg,

kürzlich äußerte Gregor Gysi in einem Interview gegenüber dem Sender Phoenix am 08.08.2013, zur NSA-Affäre, die bemerkenswerten Sätze: "Ich muß Ihnen ganz ernsthaft sagen, daß das Besatzungsstatut immer noch gilt! Wir haben nicht das Jahr 1945, wir haben das Jahr 2013! Könnte man das nicht mal aufheben und die Besatzung Deutschlands beenden?"

Bislang glaubte ich, daß Deutschland mit den 2+4 Verträgen seine volle Souveränität zurück erlangte. Diese Sätze lassen mich nunmehr daran zweifeln.

Wie gedenken Sie, Herr Prof. Dr. Egg bzw. die AfD, die volle Souveränität Deutschlands wieder herzustellen?

Im Voraus vielen Dank verbleibe ich mit

freundlichen Grüßen

Martin Halweg

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AfD

Sehr geehrter Herr Halweg,

vielen Dank für Ihre Frage. Zunächst will ich genauer fassen, was die von Ihnen angesprochenen Einschränkungen der deutschen Souveränität sind, um dann auf die Frage einzugehen, wie man diese Einschränkungen überwinden kann. Der Begriff "Besatzung" ist etwas unglücklich gewählt, denn - wie Sie in Ihrer Frage schon andeuten - haben 1990 die vier ehemaligen Siegermächte im sog. "2+4-Vertrag" auf ihre Sonderrechte in Deutschland verzichtet, mit dem Inkrafttreten dieses Vertrags im Jahre 1991 wurde Deutschland formaljuristisch voll souverän. Der entscheidene Artikel 7 dieses Vertrags lautet:

(1) Die Französische Republik, das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland, die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und die Vereinigten Staaten von Amerika beenden hiermit ihre Rechte und Verantwortlichkeiten in bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes. Als Ergebnis werden die entsprechenden, damit zusammenhängenden vierseitigen Vereinbarungen, Beschlüsse und Praktiken beendet und alle entsprechenden Einrichtungen der Vier Mächte aufgelöst.
(2) Das vereinte Deutschland hat demgemäß volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten.

Eine erste Quelle von Einschränkungen der deutschen Souveränität sind nun die Vorrechte für die ehemaligen Siegermächte im NATO-Truppenstatut, in dem ausländischen Truppen auf deutschem Boden weitreichende Privilegien, z.B. in den Bereichen Straf-, Aufenthalts- und Steuerrecht, gewährt werden. Dieses Statut gilt auf unbegrenzte Zeit, kann aber (laut dem Auswärtigen Amt) mit einer Frist von zwei Jahren gekündigt werden.

Weitaus problematischer sind jedoch die Befugnisse der Geheimdienste der drei westlichen ehemaligen Siegermächte in Deutschland. Sie basieren auf dem G10-Gesetz von 1968, das die Zusammenarbeit deutscher mit ausländischen Geheimdiensten erlaubt, auch die Weitergabe von Daten. Wenn man nun bedenkt, daß dieses Gesetz deutschen Geheimdiensten den Zugriff auf deutsche Telekommunikationsdaten erlaubt, wird deutlich, wie ausländische Geheimdienste auf deutsche Telekommunikationsdaten zugreifen können. Inzwischen ist bekannt, in welch hohem Maße ausländische Nachrichtendienste Deutschland ausspionieren. Hier liegt in der Tat ein schwerer Eingriff in unsere Souveränität vor, der die Drastik der Wortwahl von Herrn Gysi durchaus rechtfertigt.

Ich würde mich für eine vollständige Gewinnung der Souveränität Deutschlands an diesem Punkt einsetzen, die mit einer vollständigen Aufklärung über das Ausmaß der Verletzung unserer Souveränität beginnen muß. Ein zweiter Schritt wird darin bestehen, die gesetzliche Grundlage der internationalen Kooperation von Geheimdiensten im Sinne einer Gleichberechtigung Deutschlands zu formulieren. Die Verhandlungen zur Rückgewinnung unserer Souveränität an diesem Punkt dürften sich jedoch vergleichsweise schwierig gestalten, weil auch Deutschland ein Interesse daran hat, relevante Informationen von den Geheimdiensten anderer Staaten zu erhalten. 

Lassen Sie mich an dieser Stelle auch darauf hinweisen, daß auch die Preisgabe zentraler Rechte des Parlaments, vor allem des Budgetrechts, an überstaatliche, demokratisch nicht legitimierte Gremien wie dem ESM und die (aus der öffentlichen Diskussion penibel herausgehaltene) Unterwerfung unserer Rechtssprechung unter Institutionen wie den Europäischen Gerichtshof und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ebenfalls höchst empfindliche Einschränkungen unserer Souveränität darstellen, die keine Folge des verlorenen Kriegs darstellen, sondern uns von unseren eigenen Politikern eingebrockt wurden. Wenn man also den Wunsch nach dem Wiederherstellen unserer Souveränität äußert, darf man von diesen katastrophalen Entwicklungen nicht schweigen.

Mit freundlichen Grüßen,
Markus Egg.