Frage an Markus Ferber bezüglich Verbraucherschutz

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Markus Ferber
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Frage von Maximilian K. •

Frage an Markus Ferber von Maximilian K. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Ferber,

in diesen Tagen startete die Firma Apple den (Vor-)verkauf ihres Produktes iPhone4. In Europa zunächst in den Ländern Deutschland, Großbritannien und Frankreich.
Da das erwähnte Produkt in Deutschland nur von T-Mobile im Zusammenhang mit einem 24-monatigen Mobilfunkvertrag vertrieben wird, wollte ich das Produkt in Großbritannien oder Frankreich im dortigen Online-Handel direkt von Apple beziehen (in diesen beiden Ländern erfolgt der Vetrieb auch ohne Mobilfunkvertrag). Diese Bestellung wurde aber von Apple mit der Begründung zurückgewiesen, dass eine Bestellung aus Deutschland nicht möglich wäre.

Wie ist das mit dem Binnenmarkt der EU vereinbar?

mfg

M.K.

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Sehr geehrter Herr Kreuter,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage über Abgeordnetenwatch zum (Vor-)Verkauf des iPhone4 in Europa. Ich kann Ihren Ärger durchaus verstehen. Bereits vor ein paar Jahren gab es ähnliche Beschwerden gegen Apple, weil das Herunterladen von iTunes nicht aus jedem Land möglich war.

Sie stellen infrage, ob die restriktive Verkaufsweise von Apple - da das iPhone4 online nicht grenzüberschreitend erworben werden kann - mit dem EU-Binnenmarkt vereinbar ist. Es ist uns auf europäischer Ebene natürlich ein Anliegen, den EU-Binnenmarkt so weit es geht zu vereinheitlichen und EU-weit gleiche Voraussetzungen und Verhältnisse zu schaffen. Allerdings beziehen sich unsere Vorgaben überwiegend auf grenzüberschreitende Maßnahmen. Wir setzen also da an, wo die Mitgliedstaaten an ihre Grenzen kommen und nationale Regelungen nicht mehr greifen. Unser Ziel ist dann, dass einheitliche Bedingungen in allen Mitgliedsstaaten gelten, sollte es zu grenzüberschreitenden Handels- oder Kaufsaktivitäten kommen, damit überall faire Bedingungen vorherrschen.

In dem von Ihnen angesprochenen Sachverhalt ist es allerdings so, dass Händler durch europäische Binnenmarktvorschriften nicht dazu gezwungen werden können, ihr Produkt grenzüberschreitend anzubieten und zu verkaufen. Verboten sind lediglich Restriktionen der Hersteller gegenüber ihren Händlern, was den Verkauf ins Ausland angeht. Das bedeutet, Apple kann seinen Händlern nicht verbieten, Verkäufe ins Ausland durchzuführen. Aber der Händler selbst kann für sich entscheiden nicht ins Ausland zu verkaufen, entweder aus Kostengründen oder weil regulatorische Hürden bestehen.

Wenn es nun einen begründeten Verdacht gäbe, dass Apple seinen Händlern den Verkauf ins Ausland verbietet, dann würde das gegen die geltende Rechtslage verstoßen, das ist richtig. Allerdings wurde mir von Seiten der Europäischen Kommission mitgeteilt, dass momentan kein Verdacht besteht oder Beweise gegen Apple vorliegen.

Ich kann Ihnen aber versichern, dass die vermeintlich dominante Marktstellung von Apple im Bereich der SmartPhones bekannt und unter Beobachtung ist und Verstöße gegen EU-Recht umgehend ausgeräumt werden.

In der Hoffnung, Ihnen hiermit eine Hilfe gewesen zu sein, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Ihr
Markus Ferber, MdEP

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