Herr Koob, wie können Sie für die GKV Reform stimmen, wenn die Konsequenzen für gesetzlich versicherte so verheerenden werden? Frauen trifft es wieder besonders hart (Krebs-+Schwangerschaftsvorsorge)
Das Budget der Gynäkologen umfasst mit der Reform die jährliche Krebsvorsorge und die Schwangerschaftsvorsorge. Die Konsequenz? Eine Schwangerschaft ohne Vorsorgetermine auch bei Risikoschwangerschaften (Mehrlinge, Vorgeschichte, etc.) wird immer öfter vorkommen. Für mich definitv ein Argument gegen ein Kind. Und das bei der aktuellen demografischen Entwicklung. Auch Krebserkrankung werden später oder zu spät entdeckt.
Übrigens betrifft nicht nur Gynäkologen diese Reform. Hausärzte werden ihre Budgets für Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (ab Tag 1) verblasen und können nicht mehr alle kranken Patienten behandeln.
Sehr geehrte Frau F.,
vielen Dank für Ihre Frage. Ihre Sorge um die gynäkologische Versorgung, insbesondere um die Krebsfrüherkennung und die Betreuung von Schwangeren, nehme ich sehr ernst. Gerade bei Risikoschwangerschaften darf es keine Abstriche an der medizinisch notwendigen Versorgung geben.
Die von Ihnen geschilderten Folgen sind allerdings nicht Gegenstand der beschlossenen Reform. Weder werden die gesetzlichen Ansprüche auf Schwangerschaftsvorsorge noch auf gynäkologische Krebsfrüherkennung abgeschafft. Gesetzlich versicherte Frauen haben weiterhin Anspruch auf die in den Mutterschafts- und Krebsfrüherkennungsrichtlinien festgelegten Untersuchungen. Dazu gehört auch die jährliche klinische Untersuchung zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs.
Richtig ist, dass die Reform den Anstieg der Ausgaben und Vergütungen auch im ambulanten Bereich begrenzt. Sie schafft jedoch weder ein gesondertes „Budget“ für Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen noch sieht sie vor, dass Hausärzte nach dessen Ausschöpfung erkrankte Patientinnen und Patienten nicht mehr behandeln dürfen. Gleichwohl nehme ich die Warnungen der Ärzteschaft ernst, dass zu enge Vergütungsgrenzen zu längeren Wartezeiten oder einem geringeren Terminangebot führen könnten.
Meine Zustimmung erfolgte, weil die gesetzliche Krankenversicherung vor einer erheblichen Finanzierungslücke steht. Ohne Gegenmaßnahmen hätten Versicherte und Arbeitgeber mit weiteren deutlichen Beitragserhöhungen rechnen müssen. Die Reform begrenzt deshalb die Ausgabendynamik in allen Bereichen und erhöht zugleich den Finanzierungsbeitrag des Bundes. Sie streicht nicht pauschal medizinisch notwendige Leistungen, sondern soll die Finanzierung der GKV dauerhaft sichern.
Entscheidend ist für mich, dass die finanzielle Stabilisierung nicht zulasten der tatsächlichen Versorgung geht. Deshalb sind die Auswirkungen der neuen Vergütungsregelungen auf Behandlungsumfang und Versorgungsqualität zu untersuchen. Sollten sich insbesondere bei Vorsorgeuntersuchungen, in der Schwangerenbetreuung oder in der hausärztlichen Versorgung Engpässe zeigen, muss politisch nachgesteuert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Koob
