Wie werden Sie bezüglich der Streichung des Gesetzes zur angemessenen Honorierung zeitgebundener psychotherapeutischer Leistungen stimmen?
Sehr geehrter Herr Töns, heute findet im Bundestag die Abstimmung zum Beitragsstabilisierungsgesetz statt. Der Vorschlag der Union und SPD zerstört die Grundlage für die Arbeit psychotherapeutischer Praxen und die notwendige Versorgung psychisch erkrankter Menschen. Psychotherapie erhält und stellt die Arbeitsfähigkeit von Menschen wiederher. Aber vor allem rettet es Menschenleben! Wie können Sie sich sozialdemokratisch nennen, wenn Sie das Leid der Menschen billigend in Kauf nehmen, die Möglichkeit zur Heilung auslöschen und steigende Suizidraten begünstigen, weil eine Behandlung ausbleibt. Wenn Sie nur einem Hauch Empathie und Menschenverstand haben sowie Fakten berücksichtigen, müssen Sie gegen diesen Gesetzesentwurf stimmen!
Sehr geehrte Frau J.,
vielen Dank für Ihre Frage vom 10.Juli 2026 und die darin geäußerte Sorge in Bezug auf die Versorgung psychisch erkrankter Menschen. Seien Sie versichert, wir nehmen diese Sorge sehr ernst! Deshalb hat sich die Arbeitsgruppe Gesundheit der SPD-Bundestagfraktion auch mehrmals in den Austausch mit den Spitzenverbänden der psychotherapeutischen Versorgung zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz begeben und wird dies auch weiterhin tun.
Psychische Erkrankungen gehören zu den großen gesundheitlichen Herausforderungen unserer Zeit. Für die SPD-Bundestagsfraktion ist deshalb klar: Menschen, die auf psychotherapeutische Hilfe angewiesen sind, dürfen nicht die Leidtragenden notwendig gewordener Maßnahmen zur Konsolidierung der gesetzlichen Krankenversicherung sein.
Uns ist bewusst, dass insbesondere die geplante Wiedereingliederung psychotherapeutischer Leistungen in die morbiditätsorientierte Gesamtvergütung (MGV) bei vielen Patientinnen und Patienten sowie bei Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten Verunsicherung ausgelöst hat. Deshalb haben wir im parlamentarischen Verfahren ausdrücklich darauf geachtet, dass die Versorgung gesichert bleibt. Im Übrigen werden wir die Auswirkungen genau im Blick behalten und - falls erforderlich - nachsteuern. Das am 10. Juli 2026 in 2./3. Lesung im Deutschen Bundestag beschlossene GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sieht vor, dass laufende Psychotherapien, die vor dem 31. Dezember 2026 begonnen, beantragt und genehmigt wurden, auch im Jahr 2027 ohne Honorarkürzungen weitergeführt werden können. Zudem wurde sichergestellt, dass die bisher für psychotherapeutische Leistungen bereitgestellten Vergütungsmittel auch innerhalb der MGV weiterhin exklusiv der psychotherapeutischen Versorgung zur Verfügung stehen.
Ergänzend sind wir auch bereits mit unserem Koalitionspartner im Rahmen eines Entschließungsantrages zum Beitragssatzstabilisierungsgesetz übereingekommen, ergänzende Verbesserungen für die Versorgung noch in diesem Herbst auf den Weg zu bringen. Dies war notwendig geworden, da der Abschluss des Gesetzes durch die Opposition verfassungsrechtlich angezweifelt wurde. Die geplanten zusätzlichen Ausgaben für die psychotherapeutische Versorgung durch den Entschließungsantrag belaufen sich auf über 100 Millionen Euro. Dazu gehört insbesondere die Sicherstellung, dass begonnene Therapien nicht nur bis Ende 2027, sondern bis zum Abschluss der Behandlung fortgeführt werden können. Niemand soll eine notwendige Therapie aus budgetären oder formalen Gründen abbrechen müssen.
Außerdem ist uns der Schutz vulnerabler Patientengruppen außerordentlich wichtig. Deshalb setzen wir uns auch für dauerhafte Ausnahmeregelungen ein, damit Leistungen für Kinder und Jugendliche sowie für schwer psychisch erkrankte Menschen auch künftig extrabudgetär und damit ohne Beschränkungen vergütet werden können. Auch für Menschen mit besonders hohem und komplexem Behandlungsbedarf soll die Versorgung ausdrücklich abgesichert werden. Darüber hinaus planen wir bis Ende des Jahres die Frage von dringlichen Behandlungen im Rahmen von psychotherapeutischen Sprechstunden von der gemeinsamen Selbstverwaltung definieren zu lassen. Dies wird sicherstellen, dass die Betroffenen schnelleren Zugang zur Versorgung erhalten.
Zudem haben wir auch den Zugang zur Psychotherapie verbessert. Bereits mit dem verabschiedeten Gesetz wurde die Pflicht zum Konsiliarbericht in bestimmten Fällen abgeschafft, um unnötige Hürden abzubauen.
Die SPD-Bundestagsfraktion teilt die Auffassung, dass eine gute psychotherapeutische Versorgung nicht nur menschlich geboten, sondern auch gesundheitspolitisch und volkswirtschaftlich richtig ist. Eine frühzeitige und kontinuierliche Behandlung hilft, Chronifizierungen zu vermeiden, Leid zu verringern und langfristig höhere Folgekosten zu verhindern.
Wir werden die Auswirkungen der gesetzlichen Änderungen aufmerksam begleiten und uns weiterhin dafür einsetzen, dass notwendige finanzielle Konsolidierungsmaßnahmen nicht zulasten psychisch erkrankter Menschen gehen.
Vielen Dank für Ihre Hinweise und Ihr Engagement für die Belange psychisch erkrankter Menschen. Insofern wünsche ich Ihnen einen angenehmen Tag.
Mit besten Grüßen
Markus Töns
