Frage an Martin Gerster bezüglich Familie

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Martin Gerster
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Frage von anke l. •

Frage an Martin Gerster von anke l. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Gerster,

wie kann es sein, das eine zustaendige Kindergeldkasse eine Zahlung des Kindergeldes ablehnt, wenn mann innerhalb der Europaeischen Union seinen Wohnsitz wechselt?
Ferner, wenn die Kinder Halbwaisen sind, und die Halbwaisenrente weiterhin gezahlt wird!
Dann habe ich im Internet einen Antrag auf Kindergeldzahlung im Europaeischen Ausland fuer Voll- und Halbwaisen gefunden?
Ueber Antwort wuerde ich mich sehr freuen, und bestimmt andere Betroffene auch!

Mit freundlichen Gruessen
Anke Lokowandt

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Lokowandt,

herzlichen Dank für Ihre Zuschrift. Ich habe mich in ihrer Angelegenheit an die Bundesagentur für Arbeit (BA) in Nürnberg gewandt. In der mir jetzt zugegangen Antwort erklärt die BA, dass es unter bestimmten Voraussetzungen durchaus möglich sei, auch im Ausland Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) zu erhalten. Um Kindergeld bewilligt zu bekommen, müssten Sie allerdings bei der Familienkasse Nürnberg einen neuen Antrag stellen und die erforderlichen Unterlagen einreichen. Ein solcher Antrag liegt dort allerdings nicht vor.

Sie erreichen die Familienkasse Nürnberg unter folgender Adresse:
Karl-Grillenberger-Strasse 3
90327 Nürnberg
Tel: 01801 / 546337
Fax: 0911 / 5293997
E-Mail: Familienkasse-Nuernberg@arbeitsagentur.de

Das entsprechende Gesetz, in dem unter Paragraf § 1 auch der Kreis der Anspruchsberechtigten eingegrenzt wird, finden Sie hier: http://www.gesetze-im-internet.de/bkgg_1996/BJNR137800995.html
Der erneute Antrag ist leider notwendig, da Ihr Anspruch auf Kindergeld
nach dem Einkommenssteuergesetz (EStG) mit Ihrem Wohnortwechsel ins Ausland weggefallen ist. Eine neuerliche Bewilligung müsste also auf einer anderen gesetzlichen Grundlage - in diesem Fall dem oben erwähnten BKGG - zustande kommen. Diesbezüglich sollte Ihnen mit Datum vom 09.05.05 bereits ein Schreiben mit entsprechenden Informationen zugegangen sein. Nach meinem Kenntnisstand wurde gegen diesen Aufhebungsbescheid Ihrerseits kein Einspruch erhoben.
Genauere Auskünfte über die Möglichkeiten der Antragstellung erteilt
Ihnen gerne:

Team Kindergeld/Kinderzuschlag
Tel: 0911 / 179 - 0
Fax: 0911 / 179 - 2123
E-Mail: Service-Haus.Kundenreaktionsmanagement@arbeitsagentur.de

Ich hoffe, Ihnen mit dieser Auskunft weitergeholfen zu haben und stehe Ihnen im Falle weiterer Fragen gerne zur Verfügung.
Mit den besten Grüßen

Martin Gerster

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