Wie stehen Sie zum Verbot, dass Zähler bei Balkonkraftwerken nicht rückwärts laufen dürfen?

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Martin Häusling
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Frage von Kevin W. •

Wie stehen Sie zum Verbot, dass Zähler bei Balkonkraftwerken nicht rückwärts laufen dürfen?

Angesichts der bevorstehenden Änderungen in den gesetzlichen Bestimmungen, die das Rückwärtslaufen von Stromzählern bei Balkonkraftwerken ermöglichen sollen, und der Kritik an der aktuellen Regelung als „absurd“ (siehe z.B. hier: https://haus-garten-solar.de/balkonkraftwerk-zaehler-rueckwaerts/) , wie stehen Sie zu den unmittelbaren Maßnahmen, um eine praktikable und effiziente Nutzung von erneuerbaren Energien in Wohnbereichen zu fördern?

Welche Schritte planen Sie, um den Übergang zu erleichtern und eine korrekte Messung sowie Abrechnung des eingespeisten Stroms sicherzustellen?

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Antwort von
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Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Besitzer von Balkonkraftwerken ihre Stromzähler zeitweise rückwärts laufen lassen, was eine enorme Erleichterung darstellt. Neben der Erlaubnis für rückwärtslaufende Stromzähler bringt der neue Gesetzentwurf weitere Erleichterungen für Besitzer von Balkonkraftwerken. Ab dem Stichtag müssen Sie diese Anlagen lediglich innerhalb eines Monats im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur anmelden. Zusätzlich haben die Messstellenbetreiber nun vier Monate Zeit, den Austausch von Stromzählern durchzuführen, falls ein neuer benötigt wird.

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