Sehr geehrter Herr Hess,Frage,Wann wird das Mietrecht ,gewinnabschopfender hauswart geändert?(doppelte Abrechnungen,"B/NK Abrechnungen",für einmal ausgeführte Leistungen.

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Frage von Marko N. •

Sehr geehrter Herr Hess,Frage,Wann wird das Mietrecht ,gewinnabschopfender hauswart geändert?(doppelte Abrechnungen,"B/NK Abrechnungen",für einmal ausgeführte Leistungen.

Es kann nicht sein das in Schmalkalden Neubaugebiet,(Ostdeutschland),3 Firmen die Müllbeseitigungen/Abfuhr,Gartenpflege,Gebäudereinigungen,Schnee/Glatteisbeseitigungen,gründlich durch führen.Und eine angebliche Dienstleistungen Service ,angeblicher Hauswart ,aus dem Kreis Schmalkalden,führt keinerlei Leistungen aus ,außer den Dreck mit seinem Laubbläser umher zu blasen u.mit dem Fahrstuhl einmal hoch u.runter zu fahren.Und rechnet unverschämt zu seinem Gunsten kosten ab ,die andere Firmen erledigen.Somit kommt es zu doppelt abgerechnete Leistungen,in"B/NK Abrechnungen die einmal aus geführte werden.(Nachzahlungen u.s.w..)Mieter/innen mit einem geringfühgigen Einkommen können sich kein Mieterverein leisten.Zum weiteren stoßen beim städtischen Wohnungsbauvorstand doppelte abgerechnete Leistungen die einmal,ausgeführt werden,vermutlich auf taube Ohren.Somit kann die D.L.Service,angebl.hauswart weiterhin Sachen abrechnen die er selber nicht ausführt u.den Mieter/innen in Rechnung stellt.

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