Frage an Martin Neumann bezüglich Recht

Prof. Dr.-Ing. Martin Neumann MdB
Martin Neumann
FDP
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Frage von Michael B. •

Frage an Martin Neumann von Michael B. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Neumann,

die beiden vorherigen Fragen befassen sich mit Rechtstaatlichkeit.

Ein Rechtstaat liegt vor, wenn Rechtsicherheit herrscht.

Rechtsicherheit liegt vor, wenn die Entscheidungen der Richter den Gesetzen entsprechen, u. zw. so, wie sie von den Bürgern verstanden werden.

Nun erfahren wir, dass in Brandenburg, im Jahr 2010, für die Landesrichter 14 Veranstaltungen an der Justizakademie stattgefunden haben, zum Thema häuslicher Gewalt /1/.

Alle Statistiken ergeben, dass jährlich weniger als 0,2% der Bevölkerung - also ca. 160000 Personen - von häuslicher Gewalt getroffen sind. Zum Vergleich: 2010 hatten wir 690000 neue Familienverfahren!

Nun wird in /1/ von der Vertreterin des Autonomen Frauenzentrums Potsdam verlangt, dass man die Richter dahingehend beeinflusst, kein Druck auf die Mütter auszuüben, um eine Mediation durchzuführen. Sie verlangt, dass sie ihre Sichtweise den Richtern unterrichten darf. Herr Minister Dr. Schöneburg verspricht, dass das Justizministerium Brandenburg: "Hier wolle man von deren Erfahrungen (der Frauenhäuser) profitieren und die Frauenhäuser nach Möglichkeit in die Aus- und Fortbildung (der Richter) einbeziehen."

Könnten Sie uns verraten, wie viele Veranstaltungen zu Menschen- und Grundrechte die Justizakademien in Relation zu den hier /1/ erwähnten Veranstaltungen zu häuslicher Gewalt anbieten?

Existieren auch Referenten, die den Richtern die Existenz der häuslichen Gewalt gegen Männer /2/ verraten?

Wenn die zuletzt genannten Referenten nicht existieren, glauben Sie, dass Vertreterinnen der Frauenhäuser, den Richtern die eingangs erwähnte Rechtstaatlichkeit näher bringen können?

Ist es nicht so, dass Polizeibeamte, die mit einem Fall privat zu tun haben, nicht ermitteln dürfen, wegen der Gefahr der Befangenheit?

Besteht bei Frauenhausmitarbeiterinnen keine Gefahr der Befangenheit und dadurch eine Infektionsgefahr der Justiz?

MfG
MB

/1/ http://tinyurl.com/bqtnu5y
/2/ http://tinyurl.com/9dxhowm

Prof. Dr.-Ing. Martin Neumann MdB
Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Baleanu,

zunächst möchte ich Ihnen ganz herzlich für Ihre Zuschrift zum Thema Rechtssicherheit danken.

Als Teil der Rechtsstaatlichkeit gilt die Gewaltenteilung. Die Unabhängigkeit der Richter ist ein wichtiger Rechtsgrundsatz, Exekutive oder Legislative dürfen diese nicht beeinträchtigen, sondern müssen sie schützen. Weiterhin ist festzustellen, dass die Ausrichtung der Weiterbildung der Richter an der Deutschen Richterakademie und an der Justizakademie Brandenburg der Justizverwaltung obliegt. Hierbei kann es durchaus sinnvoll sein, auch die Sichtweise von Vertretern aus der Praxis in die Fortbildung von Richtern einfließen zu lassen. Besondere Beachtung muss hierbei finden, dass Richter gemäß Art. 97 Abs. 1 des Grundgesetzes sowie Art. 108 Abs. 1 der Landesverfassung Brandenburg unabhängig und nur dem Recht und Gesetz unterworfen sind.

Als Bundestagsabgeordneter aus Brandenburg, als Bürger und als Vater habe ich mir dennoch einige Gedanken zu Ihrer Frage gemacht. Für mich als Liberalen stellt der Opferschutz einen Schwerpunkt in der Rechtspolitik dar. Hierbei ist in den vergangenen Jahren insbesondere das Thema Gewaltschutzgesetz bzw. häusliche Gewalt von wachsender Bedeutung, da die gesetzlichen Regelungen in diesem Bereich in der Vergangenheit geändert worden sind. Aus diesem Grund wurde unter anderem in der von Ihnen zitierten Sitzung des Rechtsausschusses des Landtages auch das Thema beraten. Möglicherweise liegt in der Veränderung der Gesetzeslage auch der Grund für die von Ihnen angesprochene Vielzahl der thematischen Weiterbildungen. Eine „Infektionsgefahr“ der Richter durch eine Beteiligung von Frauenhäusern oder eine einseitige Beeinflussung in der Rechtsprechung sehe ich durch solche Veranstaltungen nicht. Auch die Tatsache, dass neben häuslicher Gewalt gegen Frauen selbstverständlich auch das Phänomen der häuslichen Gewalt gegen Männer gegeben ist, ist bekannt und soll nicht vergessen sein. Die konkreten Zahlen belegen glücklicherweise, dass diese Form der Gewalt sehr selten ist.

Mit besten Grüßen aus Berlin

Prof. Dr.-Ing. Martin Neumann