Frage an Martin Rabanus von Herbert S. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Rabanus,
in Ihrer vorherigen Antwort halten Sie den Schutz von Minderheiten hoch, gilt dies auch für deutsche Staatsbürger??
Sport- und Privatpilotenpiloten müssen sich neuerdings einer sehr fragwürdigen, periodischen und zudem kostenpflichtigen Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) nach dem LuftSiG "freiwillig" durch eigenen Antrag unterziehen. Sind Sie der Meinung, dass ein solcher unglaublicher Globalverdacht gegen eine bisher völlig unauffällige Bürgergruppe angemessen ist?
Ist das nicht reiner bürokratischer Aktionismus und Populismus auf dem Rücken von unschuldigen Bürgern, die mit all dem nicht das Geringste zu tun haben? Wird dadurch nicht der rechtstaatliche Grundsatz der Unschuldsvermutung - und damit unser zentrales Rechtsverständnis - ausgehebelt? Sollte nicht wenigstens ein gewisser Anfangsverdacht diese ZÜP rechtfertigen?
Es hat weltweit noch nie einen lizenzierten Piloten gegeben, von welchem an Terroranschlag ausging. Es gab aber jede Menge Führerscheinbesitzer und Rucksackträger!!! Lastwagenfahrer stellen ein viel größeres "Gefahrenkontingent" dar, kommen sie doch problemlos mitten in jede Innenstadt!
Warum werden die nicht zum gläsernern Bürger gemacht, sondern nur ausgerechnet diese harmlose Minderheit?
Wo ist hier Ihrer Meinung nach das rechtsstaatliche Prinzip der Verhältnismäßigkeit noch gegeben? Werden Sie sich nach Ihrer Wahl für unsere Minderheit einsetzen?
Freiheit und Demokratie und Menschenwürde, werden sie dadurch geschützt, dass man sie schleichend gegen die Würde des Menschen einfach abschafft?
Welche Antwort hierauf kann ich an unsere Vereinsmitglieder vom Flugclub Aarbergen weitergeben?
Wir würden Sie gerne auch mal zu einem kleinen Rundflug bei uns einladen, damit Sie sich persönlich davon überzeugen können, dass wir keine berechtigt verdächtige Kamikazeterroristen sind. Nicht einmal die USA überprüft auf solche entwürdigende Weise ihre Altpiloten. Übrigens auch keine Ausländer mit USA - Lizenz! Nur Deutschland will einmal mehr einmalig perfekt in der Welt sein.
Mit freundlichen Grüßen
Herbert Schiebel
Hallo Mailerinnen und Mailer! Ich bin bis zum 22.8.2005 nicht im Büro. Die Mails werden aber an mich weiter geleitet und ich dringenden Fällen werde ich die Bearbeitung sicher stellen.
Mfg. Martin Rabanus
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Ergänzung vom 11.8.
Sehr geehrter Herr Schiebel,
vielen Dank für Ihre freundliche Anfrage betreffend Luftsicherheitsgesetz vom 09.08.2005.
Erlauben Sie mir vorab die Bemerkung, dass deutsche Staatsbürger in Deutschland selbstverständlich auch dann keine Minderheit sind, wenn sie dem Flugsport nachgehen. Insofern werde ich auch Ihre Bemerkungen diesbezüglich nicht weiter kommentieren. Ich bitte um Verständnis.
Ihnen ist selbstverständlich der Hintergrund der neuen Gesetzeslage bekannt.
Durch die Anschläge des 11. Septembers 2001 hat die Welt eine völlig neue, bis dahin ungekannte, Art des Terrors erfahren. Unter diesem Eindruck ist ein ganzes Bündel von Maßnahmen ergriffen worden, um der neuen Sicherheitslage gerecht werden zu können. Das Luftsicherheitsgesetz ist eines davon und ich halte dies auch ausdrücklich für richtig, denn der Luftverkehr- egal ob privat oder kommerziell- ist ein besonders sensibler Bereich.
Doch nicht nur die Terrorprävention ist einer der Gründe für dieses Gesetz.
Am 5. Januar 2003 kreiste ein verwirrter Hobbypilot mit einem Motorsegler über den Wolkenkratzer des Frankfurter Bankenviertels und drohte sein Flugzeug in eines der Hochhäuser stürzen zu lassen.
Am 23. Juli 2005 stürzte sich ein Mann mit seinem Flugzeug vor dem Bundestag in Berlin in den Tod.
Eine weitere Sportart, die ebenso streng wie die Fliegerei überwacht wird, ist sicherlich der Jagd- bzw. Schützensport.
Auch hier muss jeder eine Zuverlässigkeitsüberprüfung absolvieren, um den Waffenschein zu erhalten.
Das bedeutet nach meiner festen Überzeugung nicht, dass von Sportfliegern oder - schützen in besonderer Weise eine Gefahr ausgeht. Dennoch bleibt die Überprüfung sinnvoll und notwendig.
Im Hinblick auf die Intervalle der Überprüfung bin ich allerdings der Auffassung, dass die Jährlichkeit nicht zwingend erforderlich ist. Insoweit unterstütze ich die Forderung, die Intervalle deutlich zu vergrößern. Dies hätte im Übrigen bereits ins Stammgesetz Eingang finden können, wenn die CDU Mehrheit im Bundesrat dies nicht verhindert hätte.
In diesem Sinne werde ich mich als Bundestagsabgeordneter verhalten und ich komme zum gegebenen Zeitpunkt gerne auf Ihre Einladung zum Rundflug zurück.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Rabanus