Frage an Martin Rabanus von Rolf R. bezüglich Energie
Sehr geehrter Herr Rabanus,
was werden Sie konkret unternehmen und wie werden Sie im Bundestag abstimmen um die EEG-Novelle so zu ändern, dass die am 31.12.2020 aus der EEG-Förderung für PV-Anlagen herausfallenden Anlagen ab Januar 2021 noch weiterbetrieben werden können und ihren Beitrag zu Klimaschutz und Energiewende leisten können.
Wir brauchen einen EEG-Novelle, die den Klimaschutz und die Energiewende beschleunigt und nicht behindert!
Mit freundlichen Grüßen
Rolf und Elisabeth Richter
Hallo Herr Richter,
nach langen Verhandlungen konnte die SPD-Bundestagsfraktion einen Einigung zur Novellierung des EEG mit dem Koalitionspartner erringen. Wir haben wichtige Punkte aus unserem „Zukunftspakt für Erneuerbare Energien“ durchgesetzt, für die wir seit Jahren gestritten haben.
So unter anderem die Verbesserung des Status‘ der so genannten Ü20-Anlagen. Sie werden auch nach dem 31.12.2020 weiterbetrieben werden können. Bei Ü20-Solaranlagen entfällt sogar die Pflicht zur Installation teurer Messgeräte (Smart-Meter). Zusätzlich werden für diese Anlagen die Möglichkeiten zum Eigenverbrauch erleichtert. So lohnt es sich, am Netz zu bleiben.
Im Detail bedeutet das: Für den Bestand bleibt also weitestgehend alles beim Status quo. Bis 7 kWp müssen keine Smart Meter nachgerüstet werden, ab 25 kWp müssen die Anlagen fernsteuerbar sein. Zwischen 7 und 25 kWp haben die Anlagenbetreiber die Wahl, die Pflicht zur Fernsteuerbarkeit auch weiterhin durch die sog. 70-Prozent-Einspeise-Regel zu umgehen. Entscheidend: Auch Ü20-Anlagen bleiben vor Nachrüstpflichten verschont. Zudem haben wir erreicht, dass der Verbrauch von selbst produziertem Sonnenstrom günstiger wird. Dafür wurde die Leistung, ab der auf diesen Strom die Ökostrom-Umlage in vollem Umfang fällig wird, von 10 auf 30 Kilowatt Peak (Maß zur Messung der Leistung von Photovoltaikanlagen) erhöht. Diese Solaranlagen mit weniger als 30 Kilowatt Peak werden komplett von der EEG-Umlage befreit. Auf Grund der erreichten Punkte und die Aussicht auf weitere Reformschritte habe ich im Bundestag für die Reform gestimmt.
Im Entschließungsantrag zur Novelle haben wir weitere Punkte aufgelistet, so etwa die Reform des Planungs- und Genehmigungsrechts sowie das Finanzierung- und Fördersystem. Dies wollen wir in den kommenden Woche mit dem Koalitionspartner angehen und in Gesetze gießen, damit die Energiewende nicht nur in kleinen Schritten vollzogen wird. Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich auch weiterhin für die eine ausgewogene und soziale Energiewende ein, damit wir unsere ehrgeizigen Klimaschutzziele bald erreichen können.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Rabanus, MdB