Frage an Martin Rabanus von Volker L. bezüglich Gesundheit
Lieber Herr Rabanus,
meine Frau als SPD-Mitglied hat leider die Altersgrenze von 70 Jahren überschritten und bekam bei der frauenärztlichen Vorsorge mitgeteilt, dass das Mammografiescreening für sie nicht mehr in Frage kommt. Von >50 bis =69 käme es zum Tragen. Das ist klare Altersdiskriminierung. Was gedenkt die SPD dagegen zu tun?
Nach Aussage der Ärztin hat sie Patientinnen bis zum Alter von 92 Jahren, auch mit Brustkrebs.
Vorsorge kostet letztlich weniger als Heilung.
Antwort von Martin Rabanus:
Hallo Herr Lode,
vielen Dank für Ihre Frage. Das von den gesetzlichen Kranken-kassen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung getragene Mammografie-Screening-Programm richtet sich tatsächlich nur an Frauen zwischen 50 und 69 Jahren. Das Screening dient der flächendeckenden Untersuchung der Bevölkerung in dieser Altersgruppe.
Die Altersgrenze für ein von den Krankenkassen getragenes Mammografie-Screening wird durch den sog. Gemeinsamen Bundesausschuss festgelegt. In diesem sitzen Ärzte, Kranken-häuser und Krankenkassen, aber auch Vertreter von Patienten.
Der Deutsche Bundestag hingegen bestimmt lediglich, dass solch ein Screeningprogramm überhaupt durchgeführt wird. Die Entscheidung zur Altersgrenze ist somit eine Fachliche, keine Politische. Als Parlamentarier wäre es durchaus anmaßend zu meinen, diese Entscheidung besser als die Fachleute treffen zu können. Der Grund für diese Altersgrenze ist, dass es bei Frauen über 69 Jahren als weitaus unwahrscheinlicher an-gesehen wird, dass sie an Brustkrebs versterben, so der gemeinsame Bundesausschuss auf meine Nachfrage.
Allerdings ist diese Grenze von 69 Jahren fachlich durchaus umstritten. Aktuell gibt es Überlegungen, das Screening-Programm im Rahmen einer Anhebung der Altersgrenze auch für Frauen älter als 69 zu öffnen, da beim Start des Screening-Programms 2002 die durchschnittliche Lebenserwartung als geringer eingeschätzt wurde als sie es heute ist. Ob der Gemeinsame Bundesausschuss diesen Überlegungen folgt, wird sich zeigen.
Sollte Ihre Frau konkrete Beschwerden haben oder sollte es in der Verwandtschaft bereits Fälle gegeben haben, wenden Sie sich auf jeden Fall an Ihre Ärztin.
Wenn Sie noch eine Rückfrage haben, zögern Sie nicht, mich unter martin.rabanus@bundestag.de zu erreichen.
Freundliche Grüße
Martin Rabanus