Frage an Martin Rosemann

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Martin Rosemann
SPD
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Frage von Nicola Marcus K. •

Frage an Martin Rosemann von Nicola Marcus K.

Sehr geehrter Herr Dr. Rosemann,

sehr überrascht habe ich Ihr Abstimmungsverhalten zum Thema Fracking-Verbot verfolgt.

Sie werden mir sicherlich zustimmen, dass Fracking etliche nicht kalkulierbare Risiken birgt, wie Sie aktuell auch am Beispiel des Ortes Flint in den USA sehen können.

Können Sie mir kurz erläutern, warum Sie gegen ein Fracking-Verbot gestimmt haben? Erklären Sie mir bitte, warum die SPD mehrheitlich gegen ein Fracking-Verbot gestimmt hat? Warum werden die Wünsche des Souveräns nicht (zumindest) in Betracht gezogen?

Warum muss ich das Gefühl haben, dass hier nicht der Abgeordnete "freiheitlich" entscheidet, sondern mit der Fraktion stimmt?

Im Voraus bedanke ich mich für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

N. Knapp

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SPD

Sehr geehrter Herr Knapp,

vielen Dank für Ihre Anfrage zu meinem Abstimmungsverhalten beim Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zum Thema Fracking.

Die Opposition hat einen Antrag und eine damit verbundene namentliche Abstimmung auf die Tagesordnung gesetzt ohne eine inhaltliche Debatte zu diesem wichtigen Thema zu beantragen. Zudem ist der vorgelegte Antrag undifferenziert und lückenhaft. Punkte wie die Regelung von Lagerstätten, Wasserpressung oder die Beweislastumkehrung bei Erdbeben fehlten in dem Antrag. Darüber hinaus waren keine Mitwirkungsrechte von Umweltverbänden, Wasserbetrieben oder Vetorechte für Kommunen vorgesehen.

Wir wollen eine Unterscheidung zwischen konventionellem und unkonventionellem Fracking. Mit den von der Großen Koalition geplanten Gesetzesänderungen soll erreicht werden, dass es auf der einen Seite zu deutlich schärferen Regeln und einem höheren Umwelt- und Gesundheitsschutz beim konventionelles Fracking kommt und auf der anderen Seite unkonventionelles Fracking bis auf ein einzelne wissenschaftlich begleitetet Probebohrungen verboten wird. Dabei haben der Schutz des Trinkwassers und die Gesundheit der Bevölkerung absolute Priorität.

Erprobungsmaßnahmen unter strenger wissenschaftlicher und umweltfachlicher Aufsicht halte ich mit dem Zweck für zulässig, die Auswirkungen der Maßnahmen auf die Umwelt, insbesondere den Untergrund und den Wasserhaushalt, wissenschaftlich zu erforschen. Dabei ist für mich selbstverständlich, dass die Erprobungsmaßnahmen nur in Absprache mit den Bundesländern durchgeführt werden können.

Nach dem Ende Probebohrungen muss der Deutsche Bundestag die Entscheidung treffen, ob an einzelnen Stellen im Land kommerzielles Fracking erlaubt wird oder nicht. Eine Expertenkommission kann das demokratisch legitimierte Organ Deutscher Bundestag zwar beraten, aber keinesfalls ersetzen. Aus meiner Sicht ist unkonventionelles Fracking in Deutschland weder notwendig, noch sinnvoll.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Martin Rosemann

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