Wie setzen Sie sich für die psychotherapeutische Versorgung ein?
Sehr geehrte Frau Feldmayer,
als niedergelassene Vertragspsychotherapeutin in Frankfurt, wenden ich mich heute mit großer Sorge an Sie.
Ich bitte Sie dringend, sich bei Ihren Beratungen zum GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz nach der ersten Lesung im Bundestag den Empfehlungen und Änderungsvorschlägen des Gesundheitsausschusses anzuschließen und sich dafür einzusetzen,
• die extrabudgetäre Vergütung psychotherapeutischer Leistungen wie bisher nicht zu deckeln,
• die Zuschläge für eine neue Kurzzeittherapie zu erhalten,
• und insgesamt die ambulante psychotherapeutische Versorgung zu stärken, statt sie zu beschneiden. Das bedeutet auch die gesetzlich festgelegte Mindestvergütung zu erhalten!!!!
Wir setzen Sie sich für uns niedergelassene Psychotherapeuten ein? Wir setzen Sie sich für die Versorgung unserer Patienten ein?
Mit freundlichen Grüßen
Janika G.
Sehr geehrte Frau G.,
vielen Dank für Ihre Nachricht und das damit verbundene Engagement für eine gute psychotherapeutische Versorgung.
Ihre Sorgen bezüglich der Auswirkungen des Regierungsentwurfes zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz auf die psychotherapeutische Versorgung teile ich vollumfänglich. Die vorgesehenen Eingriffe in die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen sind aus meiner Sicht gesundheitspolitisch inakzeptabel und angesichts der bereits heute vielerorts unzumutbar langen Wartezeiten auf einen Therapieplatz sowie des steigenden Bedarfs an psychotherapeutischer Versorgung der völlig falsche Weg.
Die geplante Budgetierung psychotherapeutischer Leistungen und die nun zusätzlich vorgesehene Streichung der gesetzlichen Vorgabe zu einer angemessenen Mindestvergütung würden den wirtschaftlichen Druck auf psychotherapeutische Praxen weiter erhöhen. Die Folge wären weniger Behandlungskapazitäten, längere Wartezeiten und eine weitere Verschlechterung der Versorgung für Menschen, die dringend auf psychotherapeutische Hilfe angewiesen sind. Wer hier spart, riskiert nicht nur mehr individuelles Leid, sondern langfristig höhere Kosten durch Chronifizierungen, stationäre Behandlungen sowie Arbeitsunfähigkeit und Frühverrentung.
Statt Kürzungen brauchen wir eine Gesundheitspolitik, die die psychotherapeutische Versorgung nachhaltig stärkt. Dazu gehören aus unserer Sicht insbesondere eine bedarfsgerechte Reform der Bedarfsplanung, eine bessere Versorgung von Kindern und Jugendlichen, eine Stärkung der Versorgung im ländlichen Raum sowie endlich eine verlässliche Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung.
Neben der inhaltlichen Kritik bereitet mit auch das parlamentarische Verfahren große Sorgen: Dass zentrale Änderungen von so großer Tragweite innerhalb kürzester Zeit beraten und beschlossen werden sollen, wird der Bedeutung dieses Gesetzes nicht gerecht. Gerade bei einem Vorhaben, das die gesundheitliche Versorgung so vieler Menschen unmittelbar betrifft, ist eine sorgfältige parlamentarische Beratung zwingend geboten. Alle Versuche meiner Kolleg:innen in der GRÜNEN Bundestagsfraktion, eine überhastete Abstimmung über das Gesetz am Freitag zu verhindern, sind leider gescheitert. Sowohl die eindringlichen Appelle an die Bundesregierung, das Gesetz von der Tagesordnung des Bundestages abzusetzen, als auch der Eilantrag von Janosch Dahmen beim Bundesverfassungsgericht wurden abgelehnt.
Ihre Forderung, dass Hessen im Bundesrat jetzt Verantwortung übernimmt und sich für die Anrufung des Vermittlungsausschusses einsetzt, kann ich nur unterstützen. Als Oppositionsabgeordnete habe ich jedoch keinen unmittelbaren Einfluss auf die Positionierung der Hessischen Landesregierung im Bundesrat. Die Entscheidung in dieser Sache liegt bei Gesundheitsministerin Diana Stolz sowie den tragenden Regierungsfraktionen von CDU und SPD.
Seien Sie versichert, dass wir GRÜNE im Hessischen Landtag – ebenso wie unsere Kolleg:innen auf Bundesebene – das weitere Verfahren, aufmerksam begleiten und uns weiterhin mit Nachdruck für eine verlässliche und bedarfsgerechte psychotherapeutische Versorgung einsetzen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Martina Feldmayer
