Frage an Martina Maaßen bezüglich Arbeit und Beschäftigung

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Martina Maaßen
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Geert M. •

Frage an Martina Maaßen von Geert M. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrte Frau Maaßen-Pyritz,

Wie stehen Sie zum Thema Meisterzwang / Kammerzwang im Handwerk?

Könnten Sie dies bitte insbesondere mit Blick auf andere EU Staaten wie Irland, GB, Skandinavien, oder Frankreich (in denen es diese Dinge so nicht gibt) beantworten? Ist dort (wie oft in Argumenten gehört) die Ausbildungsleistung prozentual geringer oder die Qualität handwerklicher Arbeiten schlechter?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Informationen.

MfG
Geert Mertens

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Mertens,

ich danke Ihnen für Ihr Interesse und Ihre Anfrage.

Da ich Ihre Anfrage recht kurzfristig erhalten habe und an diesem Freitag vor der Wahl mitten im Wahlkampf stecke, ist es mir im Moment nicht möglich, Ihnen differenziert auf die europäische Dimension Ihrer Frage zu antworten.

Was den Meister- und Kammernzwang angeht, lege ich Ihnen aber gerne unsere grünen Positionen dar:

Den größten Erfolg in Sachen Bürokratieabbau haben wir bei der Handwerksordnung erreicht. Seit Jahren fordern Bündnis 90/Die Grünen die Befreiung fast aller Berufe vom Meisterzwang. In dieser Wahlperiode konnten wir durchsetzen, dass 53 von 94 Handwerksberufen ohne formale Qualifikationen ausgeübt werden können.

Außerdem fallen einfache Tätigkeiten im Handwerk, die innerhalb von drei Monaten erlernbar sind, nicht mehr unter die Handwerksordnung.

Ergebnis: Nach Jahren des Rückganges hat im Jahr 2004 zum ersten Mal wieder die Zahl der Handwerksbetriebe zugenommen und zwar um rund 41.000 oder 4,8 Prozent. Dieser Zuwachs lag überwiegend (mit 27.628 Betrieben) in den Berufen, die zulassungsfrei geworden sind. Viele, die durch die rigide Handwerksordnung zuvor in die Schwarzarbeit getrieben worden waren, konnten in die Legalität zurückkehren. Das ist ein großer Erfolg.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN treten für die Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft in den Industrie- und Handelskammern ein. Wir meinen: Die Kammern müssen sich dem Wettbewerbsgedanken öffnen und auf die eigene Leistungsfähigkeit vertrauen. Eine Pflichtmitgliedschaft ist nicht mehr zeitgemäß. Nur wenn die Mitgliedsunternehmen davon überzeugt sind, dass ihre Beiträge ein sinnvoller Beitrag für eine wirksame Vertretung ihrer Interessen und für qualitativ hochwertige Gegenleistungen sind, werden sie auf freiwilliger Basis Mitglieder der Industrie- und Handelskammern bleiben. Darum aber müssen sich die Industrie- und Handelskammern bemühen.

Gemeinsam mit der SPD haben wir im Deutschen Bundestag einen ersten Schritt auf diesem Weg getan. Im Dritten Gesetz zur Reform der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften ist jetzt geregelt, dass Existenzgründer, deren Ertrag pro Jahr 25.000 € nicht übersteigt, in den ersten zwei Jahren vollständig von den Beiträgen zu den Industrie- und Handelskammern (Grundbetrag und Umlage) befreit werden und im dritten und vierten Jahr von der (gewinnabhängigen) Umlage. Existenzgründer, die Mitglieder der Handwerkskammer sind, sind für das erste Jahr vom Grund- und Zusatzbeitrag, für das zweite und dritte Jahr von der Entrichtung der Hälfte des Grundbeitrags und des vollen Zusatzbeitrags und für das vierte Jahr von der Entrichtung des (ertragsabhängigen) Zusatzbeitrags befreit, wenn ihr Gewerbeertrag 25.000 Euro im Jahr nicht übersteigt. Die Beitragsbefreiungen gelten nur für neue Existenzgründungen (nach Inkrafttreten des Gesetzes am 1.1.2004) und nur für Existenzgründungen natürlicher Personen.

So genannte Kleinunternehmer nach § 90 Abs. 3 Handwerksordnung, die Mitglieder der Handwerkskammern sind, sind vom Beitrag befreit, wenn ihr Gewerbeertrag 5.200 Euro im Jahr nicht übersteigt (Bagatellgrenze).

In der SPD-Fraktion ist in dieser Frage neue Bewegung entstanden. Der Abgeordnete Johannes Kahrs hat einen Gesetzentwurf zur Abschaffung der IHK-Zwangsmitgliedschaft vorgelegt, den wir unterstützen. Allerdings ist in der SPD-Fraktion bisher keine Mehrheit für diesen Antrag erkennbar. Bundeswirtschaftsminister Clement hat sich für den Erhalt der Pflichtmitgliedschaft ausgesprochen.

Die kritische Haltung vieler Unternehmerinnen und Unternehmer zur IHK- und HwK-Pflichtmitgliedschaft muss nun verstärkt in der Öffentlichkeit deutlich gemacht werden, um weitere Erfolge erzielen zu können.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werden auf weitere Reformen drängen.

Mit freundlichen Grüßen
Martina Maaßen-Pyritz