Informationsfreiheitsgesetz - werden Sie für den Erhalt des IFG stimmen?
Sehr geehrte Frau Machulla,
Die Abschaffung des IFG würde eine Schwächung der Zivilgesellschaft bedeuten, ein Verlust der Transparenz in der Politik und es würde die Erleichterung von Korruptionen, durch und mit Abgeordneten, bedeuten. Wollen Sie das?
Vielen Dank für Ihre Frage.Nein, ich will weder staatliche Transparenz schwächen noch Korruption erleichtern. Ihre Schlussfolgerung, eine Reform des Informationsfreiheitsgesetzes führe zwangsläufig zu Korruption „durch und mit Abgeordneten“, halte ich allerdings für eine unbegründete Unterstellung.
Das geltende Informationsfreiheitsgesetz gibt grundsätzlich jedem einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen der Bundesbehörden. Die Regierungskoalition auf Bundesebene hat keine ersatzlose Abschaffung angekündigt, sondern eine Reform „unter Wahrung des Rechts auf Zugang zu amtlichen Informationen“. Vorgesehen ist allerdings unter anderem, den Anspruch künftig auf natürliche Personen mit einem berechtigten Interesse zu konzentrieren. Damit wären erhebliche Veränderungen gegenüber der heutigen Rechtslage verbunden.
Aus christdemokratischer Sicht müssen ein transparenter Staat, eine leistungsfähige Verwaltung sowie der Schutz personenbezogener Daten, der Beschäftigten, der Kritischen Infrastruktur und sicherheitsrelevanter Informationen miteinander in Einklang gebracht werden. Eine Reform kann daher sinnvoll sein, wenn sie Missbrauch verhindert, Verfahren vereinfacht und sensible Bereiche besser schützt. Sie darf aber nicht dazu führen, dass berechtigte Anfragen von Bürgern, Journalisten oder Organisationen der Zivilgesellschaft praktisch unmöglich werden. Eine faktische Abschaffung des Informationszugangs würde ich nicht unterstützen.
Zugleich möchte ich darauf hinweisen, dass es sich um das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes handelt. Über eine Änderung entscheidet der Deutsche Bundestag. Als Abgeordnete des Niedersächsischen Landtages habe ich darüber kein Stimmrecht.
