Frage an Martina Stamm-Fibich bezüglich Innere Sicherheit

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Martina Stamm-Fibich
SPD
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Frage von Felix K. •

Frage an Martina Stamm-Fibich von Felix K. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrte Frau Stamm-Fibich,

könnten Sie mir bitte erläutern welche Maßnahmen es zum Schutz vor Cyber Mobbing von politischer Seite aus gibt und wie/ob Sie sich da in irgendeiner Weise einsetzen? Bzw. wie würden Sie die bisherigen Bemühungen der großen Koalition in dieser Hinsicht einschätzen?

Vielen lieben Dank und einen schönen Abend noch.

Mit freundlichen Grüßen
Felix Krauß

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Krauß,

vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse an meiner Position zur Bekämpfung von Cybermobbing.

Mobbing und die noch immer recht neue Form des Cybermobbings stellen eine große Herausforderung dar. Ich nehme das Thema sehr ernst und setze mich dafür ein, Opfer zu schützen und ihnen Hilfe anzubieten.

Im Rahmen meines Abgeordnetenmandates im Deutschen Bundestag bin ich auch Mitglied im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages sowie Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion für das Thema Kinder- und Jugendgesundheit. Da Mobbing starke negative Auswirkungen auf das Wohlbefinden und die Gesundheit der Betroffenen hat, sehr häufig Kinder und Jugendliche, sehe ich die Bekämpfung von Mobbing und Cybermobbing als wichtige Aufgabe an.

Ein zentraler Punkt im Kampf gegen Mobbing ist Prävention. Es ist sehr wichtig, alle Bürger für das Thema zu sensibilisieren. Belästigungen müssen frühzeitig ernst genommen und entsprechende Hilfen angeboten werden, denn oft ist der Übergang zwischen „Spaß“, „Neckerei“ und Mobbing fließend. Da besonders Kinder und Jugendliche betroffen sind, die sich häufig nicht selbst wehren können, setzt die SPD auf frühe Aufklärung in Schulen. Die Aufklärung soll bei Kindern, Jugendlichen, deren Eltern und Lehrern ein Problembewusstsein schaffen, das Cybermobbing von vornherein zu verhindern hilft.

Da die Folgen von Cybermobbing für die vor einer nahezu unbegrenzten Öffentlichkeit diffamierten Opfer besonders gravierend sind, wurde bereits im Koalitionsvertrag vereinbart Opfer besser zu schützen. Im Jahr 2015 wurde deshalb der Paragraph 201a des Strafgesetzbuches geändert. Seither kann derjenige, der peinliche Bilder, die das Ansehen der abgebildeten Person erheblich schädigen können, ins Netz stellt, mit Geldstrafen oder bis zu zwei Jahren Gefängnis bestraft werden. Auch davor war Cybermobbing bereits strafbar. Verschiedene Straftaten können dabei Teil von Cybermobbing sein, wie etwa Verleumdung, üble Nachrede oder Beleidigung. Ein strafrechtliches Vorgehen gegen Täter war und ist möglich, auch wenn es in Deutschland kein spezielles Gesetz gegen Cybermobbing, wie beispielsweise in Großbritannien, gibt. Die Aufklärung der Betroffenen und deren Angehörigen über die strafrechtlichen Möglichkeiten ist daher sehr wichtig. Eine effektive Strafverfolgung ist allerdings oftmals schwierig, da sich die genutzten Server der Internetplattformen häufig im Ausland befinden.

Es reicht jedoch nicht aus Cybermobbing allein mit den Mitteln des Strafrechts zu bekämpfen. Große Bedeutung hat präventives Verhalten, etwa durch verlässliche Alterskontrollen, funktionierende Moderationskonzepte und Meldesysteme. Daher gab es Gespräche zwischen dem Bundesministerium für Justiz und für Verbraucherschutz und den Betreibern sozialer Netzwerke, wie Facebook, Twitter und Google. Die Internet-Anbieter haben dabei zugesagt rechtswidrige Inhalte auf ihren Seiten binnen 24 Stunden zu löschen. Um dies zu überwachen, wurde ein Monitoring-Prozess gestartet, d.h. wir prüfen, ob die gemachten Vereinbarungen eingehalten werden. Daneben fördert die Bundesregierung die Plattform „Jugendschutz.net“, die Reaktionen und Maßnahmen globaler Kommunikationsplattformen bei Verstößen dokumentiert. Konkrete Verstöße können hier gemeldet werden. Die Überprüfungen finden themenspezifisch und anlassbezogen statt und werden nun kontinuierlich und thematisch ausgeweitet und verankert.

Die Bekämpfung von Cybermobbing ist jedoch nicht nur eine wichtige politische, sondern auch eine gesellschaftliche Aufgabe. Ich appelliere deshalb auch an die Zivilcourage jedes Einzelnen. Wie auch bei Mobbingfällen außerhalb des Internets ist es wichtig, dass Menschen nicht einfach wegsehen, sondern handeln – es braucht Menschen, die sich den Tätern entgegenstellen, den Opfern beistehen und Hilfe anbieten. Die größere Anonymität im Internet hilft dabei nicht nur den Tätern, sondern macht es manchmal auch einfacher solidarisch zu sein und denen beizustehen, die Hilfe brauchen.

Ich denke wir konnten Erfolge bei Prävention, Aufklärung und Verfolgung von Straftaten im Bereich des Cybermobbings erzielen. Die Umsetzung der Maßnahmen werde ich genau beobachten.

Mit freundlichen Grüßen

Martina Stamm-Fibich

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