Frage an Matern von Marschall bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Matern von Marschall
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Frage von Mirko O. •

Frage an Matern von Marschall von Mirko O. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Matern Marschall von Bieberstein,

ich bitte Sie um Antwort auf folgende Fragen:

Setzen Sie sich für eine bedingungslos folter- und gewaltfreie Psychiatrie ein? (siehe auch www.folter.abschaffen.de )

Setzen Sie sich für eine Abschaffung aller psychiatrischen Sondergesetze ein, wie es die Behindertenrechtskonvention fordert?

Setzen Sie sich für die Abschaffung von Zwangsbetreuung ein? Setzen Sie sich dafür ein, dass rechtliche Betreuung nurmehr als unterstützende Leistung bzw. Assistenz erbracht wird und der Entmündigung durch Betreuung die Grundlage entzogen wird?

Setzen Sie sich für eine Todesfallstatistik aller psychiatrisch Behandelten ein?

Setzen Sie sich für mehr Geld für die Selbsthilfe Psychiatrie-Erfahrener ein?

Herzlichen Dank für Ihre Antwort! Für ein persönliches Gespräch zum Thema Menschenrechte in der Psychiatrie stehe ich gerne zu Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Mirko Ološtiak-Brahms

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr O.,

vielen Dank für Ihre Anfrage über www.abgeordnetenwatch.de, die ich hiermit gerne beantworte.

Setzen Sie sich für eine bedingungslos folter- und gewaltfreie Psychiatrie ein?

„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ heißt es in Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes. Verbot von Folter und Gewaltanwendung gelten dementsprechend auch für die Psychiatrie.

Die ärztliche Diagnose und Behandlung liegt in der Hand der Ärztinnen und Ärzte. Hier liegt die Kompetenz, im Einzelfall die richtige Therapie zu wählen. Einen Eingriff in die Therapiefreiheit lehnt die Unionsfraktion ab. Dennoch ist Therapiefreiheit kein Freifahrtschein. Hier sind die entsprechenden rechtlichen Kontrollen, insbesondere bei Zwangsmaßnahmen, durchzuführen, um Missbrauch mit diesem Instrument zu verhindern.

Setzen Sie sich für eine Abschaffung aller psychiatrischen Sondergesetze ein, wie es die Behindertenrechtskonvention fordert?

Für CDU und CSU bildet das christliche Menschenbild die Grundlage ihrer Politik. Aus dem christlichen Bild vom Menschen folgt, dass wir uns zu seiner unantastbaren Würde bekennen. Die Würde aller Menschen ist gleich, unabhängig von Geschlecht, Hautfar- be, Nationalität, Alter, religiöser und politischer Überzeugung, aber ebenso unabhängig von Behinderung, Gesundheit und Leistungskraft, von Erfolg oder Misserfolg und vom Urteil anderer. Wir achten jeden Menschen als einmalige und unverfügbare Person in allen Lebensphasen.

Die Abwehr von Gefahren für Leib und Leben ist die höchste Aufgabe des Staates und ihm direkt durch das Menschenwürdegebot des Grundgesetzes aufgegeben. Wo Menschen sich und andere in konkrete Gefahr für Leib und Leben bringen, ist es daher Aufgabe der staatlichen Organe, in angemessener Weise einzugreifen und solchen Gefahren zu begegnen. Hierfür bedarf es einer gesetzlichen Grundlage. „Sondergesetze“ lehnen CDU und CSU ab und können eine solche Gesetzgebung in Deutschland auch nicht erkennen.

Setzen Sie sich für die Abschaffung von Zwangsbetreuung ein? Setzen Sie sich dafür ein, dass rechtliche Betreuung nurmehr als unterstützende Leistung bzw. Assistenz erbracht wird und der Entmündigung durch Betreuung die Grundlage entzogen wird?

Der allergrößte Teil der Betreuungen wird ehrenamtlich geführt, meist von Familienangehörigen. Nur die restlichen Fälle werden von Berufsbetreuern geführt. Im Betreuungsrecht gilt grundsätzlich der Vorrang der ehrenamtlichen vor der berufsmäßigen Betreuung (§ 1897 VI BGB). Das Leitbild des Gesetzgebers ist folglich die unentgeltliche Übernahme der Betreuung – etwa durch Angehörige. Nur wenn niemand zur Verfügung steht, ist ein berufsmäßiger Betreuer zu bestellen. Eine Einführung von Zugangsqualifikationen oder eine institutionelle Weiterentwicklung ist mit diesem Leitbild kaum zu vereinbaren. Es gilt der Grundsatz: Wer seinen Willen frei bestimmen kann, darf keinen rechtlichen Betreuer gegen seinen Willen bestellt bekommen.

Setzen Sie sich für eine Todesfallstatistik aller psychiatrisch Behandelten ein?

Das Statische Bundesamt (Destatis) erfasst nach der internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (10. Revision ICD-10) die Todesursachen. An dieser Praxis wollen CDU und CSU nichts ändern.

Setzen Sie sich für mehr Geld für die Selbsthilfe Psychiatrie-Erfahrener ein?

CDU und CSU haben die Selbsthilfe immer unterstützt und weiter gestärkt. Neben der Förderung der Selbsthilfe nach § 20c SGB V haben CDU und CSU in dieser Legislaturperiode im Rahmen des Pflegeneuausrichtungsgesetzes analog der Krankenversicherung einen eigenen „Finanztopf“ geschaffen, um die Bedeutung der Selbsthilfe in der Pflege gerade auch für die Angehörigen zu verdeutlichen. So werden nun die für Angehörige so wichtigen Selbsthilfegruppen mit jährlich 10 Cent pro Versichertem gefördert, insgesamt rund 7 Millionen Euro. Diesen Weg wollen CDU und CSU weitergehen.

Für das von Ihnen angeregte Gespräch zum Thema Menschenrechte in der Psychiatrie, lade ich Sie gerne in eine meiner Bürgersprechstunden in meinem Wahlkreis ein.

Mit freundlichen Grüßen

Matern von Marschall