Sind Sie dafür, dass die „wahren“ Kosten der PKW-Stellplätze verursachergerecht umgelegt werden? Sind Sie dafür, dass die „wahren“ Kosten der PKW-Stellplätze verursachergerecht umgelegt werden?

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Frage von Tobias K. •

Sind Sie dafür, dass die „wahren“ Kosten der PKW-Stellplätze verursachergerecht umgelegt werden? Sind Sie dafür, dass die „wahren“ Kosten der PKW-Stellplätze verursachergerecht umgelegt werden?

Sehr geehrter Herr von Marschall,
Ca. 30 – 50% der Haushalte in städtischen Wohngebieten besitzen kein eigenes Auto, müssen jedoch entweder über Wohnungsmieten oder beim Kauf einer Wohnung und durch Steuern die grundstückseigene und öffentliche Infrastruktur zum Parken von Autos (Tiefgarage oder offene Stellplätze) mitfinanzieren. Mit der Bewirtschaftung von öffentlichen wie privaten Stellplätzen lässt sich das ändern. Jeder, der ein Auto nutzt, soll zukünftig auch die entsprechenden Stellplatzkosten tragen. Je nach Quelle werden für Parkflächen im öffentlichen Raum für die Unterhaltung zwischen 50 und 500 Euro pro Jahr und für Herstellungskosten 1.500 bis. 5.000 Euro (ebenerdige Stellplätze) angesetzt.
Vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen.
Mit freundlichen Grüßen, Tobias K.

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