Sehen Sie eine Chance, die Finanztransaktionssteuer ("Tobinsteuer") in Deutschland, notfalls im Alleingang, einzuführen, und werden Sie Sich dafür einsetzen?
Ich finde es unzulässig, dass Finanzjongleure und Investment-Fonds, die keinen Beitrag zum Bruttosozialprodukt und zum Umweltschutz erbringen, als Aktionäre weitgehend unbesteuert ausschliesslich auf Gewinnsteigerung agieren und nicht zur Finanzierung der wichtigsten Staatsaufgaben herangezogen werden.
Man hat den Eindruck, dass hier das Primat der Politik aufgegeben wird
und eine wesentliche Finanzierungsquelle unerschlossen bleibt.
Sehr geehrter Herr J.
vielen Dank für Ihre Frage zur Einführung einer Finanztransaktionssteuer in Deutschland.
Im Deutschen Bundestag setze ich mich für eine europäische Finanztransaktionsteuer mit breiter Bemessungsgrundlage ein, die Kleinanleger und die private Altersvorsorge nicht belasten darf.
Eine isolierte nationale Einführung lehne ich ab. Ein Flickenteppich von ganz verschiedenen inhaltlich nicht abgestimmten Regelungen läuft nicht nur dem auch von mir unterstützten Ziel einer Vertiefung der europäischen Kapitalmarktunion zuwider. Die Einführung einer rein nationalen Finanztransaktionssteuer wäre zudem schädlich für den deutschen Finanzmarkt und die Aktienkultur in Deutschland.
Denn der Anreiz für Anleger und Investoren, aus dieser nationalen Steuer auszuscheren und auf Finanzmärkte ohne eine derartige Steuer auszuweichen, wäre angesichts der immer enger vernetzten globalen Finanzmärkte hoch. Eine solche Entwicklung würde unseren Bestrebungen der letzten Jahre, den deutschen Finanzmarkt im internationalen Wettbewerb zu stärken, diametral entgegen laufen.
Eine Einführung einer Finanztransaktionssteuer ist daher nur international oder zumindest innerhalb der EU abgestimmt sinnvoll.
Bei der konkreten Ausgestaltung einer solchen Steuer ist mir vor allem wichtig, Kleinanleger und die private Altersvorsorge nicht zu belasten. Gerade auch vor dem Hintergrund, dass die private Altersvorsorge über die Kapitalmärkte zukünftig weiter an Bedeutung gewinnen wird.
Leider wies der Vorschlag von Bundesfinanzminister Olaf Scholz zur Einführung einer europäischen Finanztransaktionssteuer aus dem Dezember 2019 gerade auch in dieser Frage erhebliche Defizite auf, so dass auf europäischer Ebene in der Folge keine Einigung darüber erzielt werden konnte.
Der Vorschlag reduzierte das Ziel einer europäischen Finanztransaktionssteuer auf eine Besteuerung des Kaufs von Aktien börsennotierter Unternehmen mit einem Marktwert von über einer Mrd. Euro. Damit wurde der ursprüngliche Zweck einer solchen Steuer verfehlt, vor allem hochspekulative Geschäfte und Derivate zu besteuern, den Hauptinstrumenten von Marktmanipulation und Spekulationsblasen. Ausgerechnet diese Geschäfte waren vom Scholz-Vorschlag ausgenommen.
Das Aufkommen einer solchen europäischen Finanztransaktionsteuer nach den Vorstellungen von Olaf Scholz wäre daher vergleichsweise gering ausgefallen und hätte in erster Linie von den europäischen Kleinanlegern geschultert werden müssen.
Wir als Union werden uns hingegen auch in der kommenden Legislaturperiode für eine europäische Finanztransaktionsteuer mit breiter Bemessungsgrundlage stark machen, die Kleinanleger und die private Altersvorsorge nicht belastet.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Hauer