Die von Ihnen angesprochenen Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung sind jedes Jahr nach bestimmten Vorgaben anzupassen. Dazu ist die Bundesregierung gesetzlich verpflichtet. Einen nennenswerten Gestaltungsspielraum gibt es dabei nicht. Gleichwohl kann ich Ihren Unmut darüber nachvollziehen.
Antwort 10.10.2025 von Matthias Hauer CDU
Antwort 09.10.2025 von Matthias Hauer CDU
Solange keine abschließende Befassung des Ausschusses vorliegt, kann hierzu keine seriöse Aussage getroffen werden.
Antwort 09.10.2025 von Matthias Hauer CDU
Ich nehme die Sorge vor Eingriffen in private Kommunikation, die auch Sie zum Ausdruck bringen, sehr ernst.
Antwort 01.09.2025 von Matthias Hauer CDU
Bekanntlich liegt diese Frage noch immer beim Bundesverfassungsgericht.
Antwort 01.09.2025 von Matthias Hauer CDU
Das schließt jedoch nicht aus, dass wir uns Gedanken darüber machen, wie etwa Förderungen bestmöglich eingesetzt werden können und an welchen Stellen ggf. Anpassungen sinnvoll sind.
Antwort 01.09.2025 von Matthias Hauer CDU
Wir haben uns im Koalitionsvertrag darauf verständigt, die Energiewende transparent, planbar und pragmatisch zum Erfolg zu machen.
