Preise im öffentlichen Nahverkehr; Unterschiede ausgleichen möglich?

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Matthias Helferich
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Frage von Tamara M. •

Preise im öffentlichen Nahverkehr; Unterschiede ausgleichen möglich?

Können Sie sich dafür einsetzen, dass die extrem unterschiedlichen Preise im Nahverkehr sich angleichen, sprich: überall gleich sind? Wieso kostet eine Monatskarte z. B. in Lübeck neuerdings 70 Euro (dafür rühmt man sich damit, Preisstufe 3 mit 80 Euro monatlich abgeschafft zu haben....) während in Hamburg man als finanziell armer Mensch nur 20 Euro zahlen muss (Sozialticket m. W.)? Die Hartz 4 Sätze berücksichtigen dieses nicht. Jeder bekommt den selben Satz. Nun kann man schnell den Wunsch haben nach Hamburg umzuziehen, um am öffentlichen Leben mit Bus/Bahn teilnehmen zu können. Aber dafür fehlt wiederum der Wohnraum. Und die Arbeit ist auch am Ort, die man aber eher sein lassen müsste bei den Monatskartenkosten. Wieso gibt der Bund nicht für Arbeitnehmer kostenlose Monatskarten aus? Und nein das zudem zeitlich befristete 49 Euro Ticket ab Mai ist keine Lösung, viel zu teuer.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau M.,
 

Die Bereitstellung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) liegt gemäß des Gesetzes zur Regionalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs-Regionalisierungsgesetz (RegG) im Rahmen der Daseinsvorsorge im Aufgabenbereich der Länder, Kreise und kreisfreien Städten (exemplarisch: § 1 RegG i.V.m. § 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 ÖPNVG NRW). Hierfür erhalten sie vom Bund insgesamt 8 Milliarden Euro jährlich (§ 5 RegG). Wie diese Gelder konkret eingesetzt werden und zu welchem Anteil die jeweiligen Kreise ihren ÖPNV subventionieren und ihren Bürgern damit Mobilität ermöglichen, liegt gem. des Prinzips der kommunalen Selbstverwaltung (Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG, Art. 78 Abs. 2, 3 und 4 VerfNRW, §§ 2,3 Abs. 1 GO) im Entscheidungsbereich der Kreise und kreisfreien Städte. Dies erklärt die unterschiedlichen Tarifhöhen in verschiedenen Gebieten; es liegt aber nicht im Kompetenzbereich des Bundes, dies zu ändern. Es liegt an den kommunalen Vertretern, diese Entscheidungen in ihren Gebührenordnungen und im Haushalt zu berücksichtigen.

Dem Bund ist gem. des Durchgriffsverbots ein aktives Eingreifen in die kommunale Selbstverwaltung untersagt: »Durch Bundesgesetz dürfen Gemeinden und Gemeindeverbänden Aufgaben nicht übertragen werden« (Artikel 84 Absatz 1 Satz 7; siehe auch BVerfG, Beschluss vom 07.07.2020 - 2 BvR 696/12). Hier liegt es im Verantwortungsbereich der jeweiligen Länder, für eine ausreichende Finanzierung zu sorgen. Kommt das Land dem nicht nach, kann es in den Kreisen und kreisfreien Städten zu finanziellen Engpässen kommen, die sich u.a. durch erhöhte Abgabenlast oder eben teureren ÖPNV auf die Bürger auswirken.

So fordert in Rheinland-Pfalz z.B. der Landkreistag mehr Geld und Unterstützung vom Land. Der geschäftsführende Direktor des Kommunalen Spitzenverbands, Andreas Göbel sagt: »Wenn die Kosten den Aufwand bei weitem übersteigen, können die Kommunen nicht zufrieden sein. Dies gilt umso mehr, da Städte, Kreise und Gemeinden Aufgaben erfüllen müssen, aber auf die steigenden Flüchtlingszahlen an keiner Stelle Einfluss nehmen können.« (https://www.sueddeutsche.de/politik/migration-mainz-kommunen-fordern-deutlich-mehr-geld-fuer-fluechtlingskosten-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-230509-99-615249).

Dem kann ich nur beipflichten und sehe die Länder in der Pflicht, die Kommunen stärker zu unterstützen und werde mich weiterhin auf Bundesebene dafür einsetzen, durch geeignete Rückführungsmaßnahmen die finanziellen Belastungen für die Länder und  folglich auch die Kommunen zu senken. Dann bleibt auch mehr Geld für den ÖPNV übrig.

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