Antwort 16.07.2025 von Matthias Hey SPD
Möglicherweise kann die vorliegende Trennschärfe durch den Gesetzgeber nachgebessert und abgemildert werden, hier bin ich überfragt und verweise auf die Zuständigkeit des Bundes

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Möglicherweise kann die vorliegende Trennschärfe durch den Gesetzgeber nachgebessert und abgemildert werden, hier bin ich überfragt und verweise auf die Zuständigkeit des Bundes
Thüringen geht mit dem Festhalten an der BLF im Bundesvergleich tatsächlich und richtigerweise von Ihnen festgestellt einen Sonderweg.