Antwort 22.06.2026 von Matthias Hey SPD
Eine Umsetzung der Reformpläne obliegt dem Bund, nicht den Parlamenten in den Ländern.

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Eine Umsetzung der Reformpläne obliegt dem Bund, nicht den Parlamenten in den Ländern.
Auf internationale und von Dritten verhängte Sanktionen hat ein deutsches Landesparlament keinen Einfluss
Grundsätzlich gute Idee
Diese Problemlage muss innerkoalitionär besprochen werden.
Möglicherweise kann die vorliegende Trennschärfe durch den Gesetzgeber nachgebessert und abgemildert werden, hier bin ich überfragt und verweise auf die Zuständigkeit des Bundes
Thüringen geht mit dem Festhalten an der BLF im Bundesvergleich tatsächlich und richtigerweise von Ihnen festgestellt einen Sonderweg.