Frage an Matthias Miersch bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

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Matthias Miersch
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Frage von Ernst S. •

Frage an Matthias Miersch von Ernst S. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sehr geehrter H. Miersch

Wie weit gediehen ist die Umsetzung des Verbotes von Glyphosat? Ggf.: Woran scheitert es?

Geht ein Verbot überhaupt auf nationaler Ebene? Oder: Darf Etwas, das Europaweit erlaubt ist, national verboten werden ?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Frage hinsichtlich eines Glyphosatverbotes.

Die SPD will ein Komplettverbot des Wirkstoffes Glyphosat und arbeitet hierauf bereits seit Jahren hin. Über die Zulassung wird allerdings nicht in Berlin, sondern in Brüssel entschieden (konkret durch das europäische Pflanzenschutzmittelrecht). Hier waren wir unserem Ziel 2017 zum Greifen nahe gekommen: Der damalige Landwirtschaftsminister Schmidt (CSU) unternahm jedoch einen mit der Bundesregierung nicht abgestimmten Alleingang und verhinderte in Brüssel einen unmittelbaren Ausstieg aus der Glyphosat-Anwendung. Dadurch ist sie europaweit leider bis 2022 genehmigt und darf mit einer Übergangszeit bis 2023 angewandt werden.

Sehr geehrter Herr S., die Bundesregierung muss sich grundsätzlich an das europäische Pflanzenschutzmittelrecht halten, kann Glyphosat also national nicht verbieten. Allerdings bietet das EU-Recht mehr Spielräume zur Begrenzung des Einsatzes, die die SPD-Bundestagsfraktion und Bundesumweltministerin Schulze bestmöglich ausnutzen wollen. Der grundsätzliche Ausstieg bleibt aber natürlich das Ziel, wofür ich mich auch persönlich schon seit vielen Jahren einsetze. Dies konnte auch im Koalitionsvertrag durchgesetzt werden. Im Herbst hat das Bundeskabinett beispielsweise ein Kernanliegen von Bundesministerin Schulze beschlossen, das Aktionsprogramm Insektenschutz. In diesem sind verbindliche Vorgaben durch ein Insektenschutz-Gesetz und Rechtsverordnungen vorgesehen, die u. a. rechtsverbindlich vorschreiben, dass eine vollständige Beendigung des Glyphosateinsatzes in Deutschland zum EU-rechtlich frühestmöglichen Zeitpunkt erfolgen muss. Bis dahin muss außerdem der Einsatz von Glyphosat substanziell reduziert werden. In diesem Zuge kann ich Ihnen auch mitteilen, dass derzeit Anwendungsbeschränkungen abgestimmt werden, damit Glyphosat nicht mehr in Privatgärten und auf öffentlichen Flächen verwendet werden darf.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meinen Zeilen helfen konnte, und versichere Ihnen, dass die SPD-Bundestagsfraktion sich auch weiterhin dafür stark machen wird, Glyphosat so schnell wie möglich zu verbieten.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Miersch

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