AfD-Mandatsträger zwingen Minderheiten in Gelsenkirchen für Klicks zur Straßenreinigung. Wie wehrt sich der Rechtsstaat gegen diese historisch fatal vorbelastete Methode der öffentlichen Demütigung?
Sehr geehrter Herr Miersch,
der Vorfall in Gelsenkirchen, bei dem eine AfD-Abgeordnete mit Anhängern durch Viertel zieht, um Minderheiten einzuschüchtern und vor laufender Kamera zum Putzen zu drängen, ist ein offener Angriff auf das staatliche Gewaltmonopol und die Menschenwürde.
Dies ist keine bloße Provokation. Historiker weisen darauf hin, dass die Methode, wehrlose Gruppen zur öffentlichen Reinigung zu zwingen, eine zutiefst vorbelastete Praxis der Einschüchterung und Demütigung aus den 1930er Jahren ist. Dass Mandatsträger heute wieder als „Bürgerwehr“ auftreten und solche dunklen Muster unter dem Deckmantel von Social-Media-Content reaktivieren, offenbart eine gefährliche Lücke. Der Rechtsstaat wirkt hier erschreckend wehrlos.
Mit welchen Maßnahmen verteidigen Sie das Gewaltmonopol gegen solche historisch vorbelasteten Einschüchterungsmethoden?
Welche Konsequenzen fordern Sie, um diesen Dammbruch zu stoppen?
Mit freundlichen Grüßen
D. B.
(Quellen: WDR zur AfD-Aktion)
Sehr geehrter Herr B.,
Vielen Dank für Ihre Nachricht auf die ich nachfolgend gern eingehe.
Ihre Sorge um das staatliche Gewaltmonopol und die Menschenwürde kann ich gut nachvollziehen. Vorgänge, bei denen Mandatsträgerinnen oder Mandatsträger oder deren Anhänger Menschen im öffentlichen Raum bedrängen, einschüchtern oder gar zu „Reinigungsarbeiten“ vor laufender Kamera nötigen, sind kategorisch abzulehnen und völlig inakzeptabel. Wer andere öffentlich demütigt oder sich als „Bürgerwehr“ zur Selbstjustiz aufschwingt, überschreitet rote Linien.
Es ist Aufgabe des Rechtsstaates, solches Verhalten zu unterbinden und zu ahnden. Polizei und Ordnungsbehörden sind gehalten, solche Aktionen zu beenden, Personalien festzustellen und Vorgänge an die Staatsanwaltschaften abzugeben. Diese prüfen unabhängig, ermitteln und erheben gegebenenfalls Anklage. Für Mandatsträger gelten keine Sonderrechte, im Gegenteil: Wer ein öffentliches Amt ausübt, sollt in besonderem Maße zur Rechts- und Verfassungstreue angehalten sein.
Sehr geehrter Herr B., ich hoffe ich konnte Ihnen mit meiner Rückmeldung helfen.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Miersch
