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Die FTSt ist eine Lösung, die Staatseinnahmen zu vergrößern, ohne den größten Bevölkerungsteil zu belasten, aber den finanzkräftigen nicht zu verschonen. Was halten Sie und Ihre Fraktion davon?

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Matthias Miersch
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Frage von Michael S. •

Die FTSt ist eine Lösung, die Staatseinnahmen zu vergrößern, ohne den größten Bevölkerungsteil zu belasten, aber den finanzkräftigen nicht zu verschonen. Was halten Sie und Ihre Fraktion davon?

Sehr geehrter Herr Miersch

Während allenthalben der größte Teil der Bevölkerung stets zur Kasse gebeten werden, wird der kleinste aber finanzkräftige Teil immer wieder vor Steuern verschont. So z.B. lt.

UStG § 4 Abs 8 (Auszug)

8.

a) die Gewährung und die Vermittlung von Krediten,

e) die Umsätze im Geschäft mit Wertpapieren und die Vermittlung dieser Umsätze, ausgenommen die Verwahrung und die Verwaltung von Wertpapieren,

f) die Umsätze und die Vermittlung der Umsätze von Anteilen an Gesellschaften und anderen Vereinigungen,

g) die Übernahme von Verbindlichkeiten, von Bürgschaften und anderen Sicherheiten sowie die Vermittlung dieser Umsätze,

h) die Verwaltung von Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren im Sinne des § 1 Absatz 2 des Kapitalanlagegesetzbuchs, die Verwaltung von alternativen Investmentfonds im Sinne des § 1 Absatz 3 des Kapitalanlagegesetzbuchs und die Verwaltung von Versorgungseinrichtungen im Sinne des Versicherungsaufsichtsgesetzes,

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr S.,

Vielen Dank für Ihre Nachricht auf die ich nachfolgend gern eingehe.

Ihr Anliegen nach einer gerechteren Besteuerung von Finanzmarktaktivitäten kann ich gut nachvollziehen. Zu den von Ihnen zitierten Umsatzsteuerbefreiungen möchte ich anmerken, dass diese auf einer zwingenden europarechtlichen Vorgabe beruhen. Die Mehrwertsteuerrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, bestimmte Finanzumsätze von der Umsatzsteuer zu befreien.

Hintergrund ist, dass Banken und andere Finanzinstitute ihre Vergütung häufig nicht als offenes Entgelt erhalten, sondern über Zinsmargen, Spannen oder Kursdifferenzen. Eine gerechte und einheitliche Bemessungsgrundlage wäre hier kaum verlässlich festzustellen, weshalb europaweit eine Befreiung vorgesehen ist. Wichtig ist zudem: Eine Umsatzsteuerbefreiung bedeutet für Finanzdienstleister auch, dass sie keinen Vorsteuerabzug geltend machen können, insofern hat diese Regelung sowohl Vor-, als auch Nachteile für Finanzinstitute.

Ein besserer Ansatz ist die von Ihnen genannte Finanztransaktionssteuer. Anders als die Umsatzsteuer knüpft sie nicht an das Entgelt, sondern an den Vorgang selbst an, etwa den Kauf von Aktien oder den Handel mit Derivaten. Eine solche Steuer kann nach unserer Überzeugung ihre volle Wirkung nur entfalten, wenn sie europäisch abgestimmt ist. Nationale Alleingänge bergen die Gefahr von Ausweichreaktionen und wären damit weder nachhaltig wirksam noch fiskalisch verlässlich.

Im Koalitionsvertrag haben wir deshalb festgehalten, eine europäische Finanztransaktionssteuer zu unterstützen und setzen uns dafür entsprechend in der Europäischen Union ein. Sicher können Sie sich vorstellen, dass es zu einem solchen Vorhaben durchaus unterschiedliche Auffassungen zwischen den Ländern der EU gibt.

Sehr geehrter Herr S., ich hoffe ich konnte Ihnen mit meiner Rückmeldung helfen.

Mit freundlichen Grüßen
Matthias Miersch

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