Lassen Sie mich zunächst betonen, wie froh ich bin, dass es mit Blick auf das Thema Heizöl/Pellets gelungen ist, dass im parlamentarischen Verfahren die Einrichtung eines Härtefallfonds in Höhe von 1,8 Mrd. Euro für alle gelungen ist, die nicht mit Gas oder Fernwärme heizen.
Mit Blick auf die Formulierung, dass es auf das Datum der Installation oder auf die „vollständigen“ Lieferungen ankommt, könnten Sie also möglicherweise vom Nullsteuersatz profitieren. Ich bitte jedoch um Verständnis, dass ich als Mitglied des Deutschen Bundestages hier keine Fallprüfung vornehmen kann.
Als Abgeordneter habe ich mit den Kolleginnen und Kollegen in den letzten Monaten versucht, Hilfen für möglichst viele Bereiche zu schaffen. Nach den mir vorliegenden Rückmeldungen ist das auch gelungen.
Als stellvertretender Fraktionsvorsitzender, der für den Bereich Energie verantwortlich ist, habe ich seitdem in teilweise nächtelangen Sitzungen mit Grünen und FDP um angemessene Stabilisierungsmaßnahmen gerungen.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat ein FAQ zu den Strompreisbremsen geschrieben, in welchem auch die Frage „Ich habe einen zeitvariablen Tarif, z.B. für eine Nachtspeicherheizung. Wie wird der zeitvariable Tarif berücksichtigt?" behandelt wird. Gerne möchte ich Ihnen im Nachfolgende die Antwort hierzu wiedergeben:
Darüber hinaus möchte ich gerne festhalten, dass die Gas- und Strompreisbremsen kommen und rückwirkend gelten werden. Das bewerte ich als sehr positiv, denn dafür hat sich die SPD seit Monaten eingesetzt. Damit geben wir den Bürgerinnen und Bürgern Sicherheit in diesem Winter.