Wie stehen Sie zu dem vorgesehenen faktischen Verbot von Öl- und Gasheizungen zum 1.1.2024?

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Matthias Mieves
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Frage von Volker U. •

Wie stehen Sie zu dem vorgesehenen faktischen Verbot von Öl- und Gasheizungen zum 1.1.2024?

Sehr geehrter Herr Abgeordneter,

im heutigen Handelsblatt: S.5 " Wir sind längst nicht über den Berg", spricht sich die Wirtschaftsweise Veronika Grimm strikt gegen das Öl-und Gasheizungsverbot aus. Einerseits sei in vielen Fällen eine wesentlich teuere Wärmepumpe aufgrund der Gebäudestruktur ungeeignet, andererseits würde eine finanzielle Abfederung sozialer Härten den Staat finanziell massiv überfordern.
Da Ihr Wahlkreis im ländlichen Raum mit vielen unsanierten Häusern liegt, wären entsprechend viele Bürger davon betroffen.
Insofern halte ich Ihre Meinung dazu für sehr wichtig.
Vielen Dank für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Volker U.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr U.,

vielen Dank für Ihre Frage. Zunächst einmal ein Hinweis, der mir sehr wichtig ist: Zu der geplanten Änderung im Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist noch nichts beschlossen. Es gibt einen ersten Entwurf vom Wirtschaftsminister, die Beratungen haben gerade erst begonnen. Das ist insofern wichtig, als in der (medialen) Diskussion Teile des Entwurfes als beschlossene Tatsachen dargestellt werden.

Nun zu dem, was in diesem Entwurf drinsteht und wie wir uns als SPD-Fraktion im parlamentarischen Verfahren einbringen wollen:

Es ist richtig und wichtig, dass wir in Deutschland mehr tun müssen für Klimaschutz - wir müssen in den nächsten Jahrzehnten komplett CO2 neutral werden, auch der Bereich Gebäude und Wärme. Gleichzeitig ist es ebenso wichtig, niemanden zu überfordern (insbesondere finanziell) und praktikable Lösungen für alle Fälle zu haben.

Deshalb ist es richtig, dass ab 2024 möglichst jede neu einzubauende Heizung zu 65 Prozent mit EE betrieben werden soll. Der Entwurf sieht nach jetzigem Stand ab 2024 aber weder das Verbot noch das Herausreißen bestehender Gas- und Ölheizungen vor. Bereits das geltende GEG enthält eine Austauschpflicht von so genannten Konstanttemperaturkesseln nach 30 Jahren. Dies ist technisch sinnvoll, denn in der Regel wird eine bestehende Gas- oder Ölheizung bereits nach 20 Jahren aufgrund von Effizienzverlusten und erhöhter Ausfallswahrscheinlichkeit ersetzt.

Im aktuellen Frühentwurf der geplanten Novelle des GEGs sind Ausnahmen u.a. für selbstgenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser vorgesehen. Vor Ende 2030 aber muss keine funktionierende Heizung ausgetauscht werden. Auch im Folgejahr müssen erstmal nur die Heizungen raus, die 35 Jahre oder älter sind.

Zur sozialen Komponente: Im weiteren Verfahren wird sich die SPD-Bundestagsfraktion dafür einsetzen, dass sich die Pflichten nach dem GEG daran orientieren, was sozialverträglich ist, was technisch umsetzbar ist sowie insgesamt die Wärmewende beschleunigt. Hierbei müssen sowohl Produktverfügbarkeiten und Handwerkerkapazitäten gewährleistet als auch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Menschen, etwa in Form von Ausnahmemöglichkeiten berücksichtigt werden.

Fazit:  Wir als SPD werden in den Beratungen des geplanten Gesetzes darauf achten, dass sich auch in Zukunft noch alle das Heizen leisten können und es insbesondere für den ländlichen Raum praktikable Lösungen geben wird.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Mieves 

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