Halten Sie die massive Kritik des Bundesrechnungshofes in seinem Sonderbericht vom 7.3.2024 am vom grünen Wirtschaftsminister Habeck geführten BMWK und der ihm unterstellten BNetzA für gerechtfertigt?

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Matthias Mieves
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Frage von Volker U. •

Halten Sie die massive Kritik des Bundesrechnungshofes in seinem Sonderbericht vom 7.3.2024 am vom grünen Wirtschaftsminister Habeck geführten BMWK und der ihm unterstellten BNetzA für gerechtfertigt?

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Sehr geehrter Herr U.,

vielen Dank für Ihre Frage. Sie beziehen sich auf einen Sonderbericht des Bundesrechnungshofes, ohne zu erläutern, worum es darin geht. Das möchte ich vor meiner Antwort kurz zusammenfassen: Laut Bericht hinkt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie weit hinter den gesetzten Zielen zum Ausbau der Erneuerbaren Energien,  zum Ausbau der dazu erforderliche Infrastruktur sowie  zur Sicherung bezahlbarer Energiepreise her.

Grundsätzlich ist es gut, wenn auf so einem wichtigen Feld wie der Energieversorgung und der Energiewende immer wieder Tempo bei der Umsetzung angemahnt wird. Insofern ist der Bericht des Bundesrechnungshofes als Mahnung und Warnung, nicht nachzulassen ein berechtigter Beitrag.

Was jedoch die Fundamentalkritik des Berichtes angeht, so stimme ich dieser ganz und gar nicht zu. Für mich liest sich das so, als würde man einen Tag nach Grundsteinlegung eines Hauses kritisieren, dass  man noch nicht einziehen kann. Es stimmt, dass die Dauer von Planungs- und Genehmigungsverfahren bislang das notwendige Tempo beim Ausbau abgebremst haben. Aber die jetzige Bundesregierung hat das erkannt und bereits viel gemacht, und Weiteres ist in Arbeit und Umsetzung. Mit Blick auf die Praxis heißt das aber, dass wenn man ein Verfahren so verkürzt, dass es nicht mehr 3, 4 oder mehr Jahre bis zum Spatenstich dauert, dann ist leider trotzdem nicht schon morgen die fertige Stromtrasse am Netz. Die „Sichtbarkeit“ der jetzt ergriffenen Maßnahmen kommt erst zeitverzögert.

Hier nun die wichtigsten Maßnahmen, die der Bund in dieser Wahlperiode rund um Energienetze etc. ergriffen hat:

Die Bundesregierung hat in den letzten zwei Jahren mehrere Gesetzespakete verabschiedet, um Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. Zum Beispiel wurden Flüssiggas-Terminals in Rekordzeit gebaut und Genehmigungszeiten für den Netzausbau halbiert. Zusammen mit den Bundesländern wurde im November 2023 ein "Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung" verabschiedet. Das Ziel ist eine flächendeckende Beschleunigung der Verfahren, mit zunehmender Digitalisierung und Einsatz von Künstlicher Intelligenz.

Bereits 2023 umgesetzte Maßnahmen:

Erhöhung der Ausbaugeschwindigkeit von Photovoltaik-Anlagen und Windrädern

Inbetriebnahme von fast 400 Windrädern an Land alleine im ersten Halbjahr des Jahres 2023, was einer Steigerung um 52 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht

Versteigerung einer zusätzlichen Erzeugungskapazität von über sieben Gigawatt für Windenergie auf See

Erarbeitung weiterer Beschleunigungen beim Ausbau von Photovoltaik

Abschaffung der EEG-Umlage und Dämpfung der Netzentgelte zur Senkung staatlicher Preisteile von Strom

Anpassung des Pfades für die nationale CO2-Bepreisung zur Entlastung von Verbrauchern und Unternehmen

In Umsetzung befindliche  Maßnahmen:

Weiterer Ausbau von Photovoltaik und Windanlagen an Land

Ausbau der Netze, insbesondere für die Flexibilisierung der Kraftwerksleistung, insbesondere mit Wasserstoff

Vorantreiben der Versorgung der Industrie mit Wasserstoff durch Planung eines Wasserstoff-Kernnetzes, Abschluss von Wasserstoffpartnerschaften und Vorlage eines Wasserstoff-Beschleunigungsgesetzes

Entwicklung einer konsistenten und belastbaren Strategie für die zukünftige Energieversorgung, inklusive Infrastrukturaufbau und regulatorischer Vorgaben, um bezahlbare Strompreise zu gewährleisten.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Mieves

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