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Können Sie nach der Abstimmung heute einer jungen Psychotherapeutin noch raten sich niederzulassen? Sind sie sich der Konsequenz ihrer Abstimmung für einen ganzen Bheilberuf bewusst?

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Matthias Mieves
SPD
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Frage von Manfred M. •

Können Sie nach der Abstimmung heute einer jungen Psychotherapeutin noch raten sich niederzulassen? Sind sie sich der Konsequenz ihrer Abstimmung für einen ganzen Bheilberuf bewusst?

In ihrem Wahlkreis bestehen Wartezeiten für PT bis zu einem Jahr, verzweifelte Hausärzte sind ratlos wo so Patienten hin überweisen sollen, neu approbiert sind verunsichert und wollen nicht mehr in die Niederlassung gehen.

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr M.,

herzlichen Dank für Ihre Frage. Zunächst die Kurzantwort darauf: Ja, selbstverständlich rate ich auch weiterhin zur Niederlassung mit Kassensitz.

Aufgrund des jüngst verabschiedeten Gesetzespaketes gab und gibt es viel Kritik an den Änderungen bei den Honorarregelungen für Psychotherapeuten. Zu den erheblichen Verbesserungen daran mittels eines Entschließungsantrages habe ich bereits ausführlicher auf dieser Plattform Stellung genommen. Meine Antwort finden sie hier:

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/matthias-mieves/fragen-antworten/wie-bewerten-den-heutigen-aenderungsantrag-fuer-das-gkv-beitragsstabilisierungsgesetz-den-anspruch-auf-eine

Des Weiteren gibt es eine häufiger geäußerte Kritik, mit dem Gesetzespaket würde die Mindestvergütung abgeschafft: Nach meiner Einschätzung wird durch die Streichung der s. g. Angemessenheitsprüfung keine gesetzliche Mindestvergütung für psychotherapeutische Leistungen abgeschafft.

Vielmehr entfällt die bisherige Angemessenheitsprüfung nach § 87 Abs. 2c Satz 8 SGB V. Diese Prüfung sollte ursprünglich sicherstellen, dass Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten bei voller Auslastung ein Einkommen erzielen können, das mit dem anderer fachärztlicher Gruppen vergleichbar ist. In den vergangenen Jahren hat dieses Instrument jedoch wiederholt zu Honorarabsenkungen geführt - zuletzt im März 2026 mit einer Absenkung der Vergütung für Therapiestunden um 4,5 Prozent. Künftig sollen genau solche nachträglichen Honorarabsenkungen, Honorarverschiebungen zwischen Facharztgruppen oder Rückforderungen vermieden werden.

Wichtig ist aus meiner Sicht außerdem:

*       Die gemeinsame Selbstverwaltung bleibt weiterhin verpflichtet, eine angemessene Vergütung ärztlicher und psychotherapeutischer Leistungen sicherzustellen.

*       Die bislang für die Psychotherapie vorgesehenen Vergütungsmittel sollen auch nach der Rückführung in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) der psychotherapeutischen Versorgung erhalten bleiben und nicht auf andere Fachgruppen verlagert werden.

*      Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten nehmen weiterhin an den jährlichen Vergütungsanpassungen über den Orientierungswert teil.

Herzliche Grüße

Matthias Mieves

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