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Ich habe rezidivierende Depression mit hoher Suizidgefahr und bekomme seit JAHREN keinen Therapieplatz – schon jetzt, vor der Budgetierung. Sie verknappen weiter. Wie viele wie mich nehmen Sie in Kauf

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Frage von Axel F. •

Ich habe rezidivierende Depression mit hoher Suizidgefahr und bekomme seit JAHREN keinen Therapieplatz – schon jetzt, vor der Budgetierung. Sie verknappen weiter. Wie viele wie mich nehmen Sie in Kauf

Ich frage als Betroffener. Ich habe eine rezidivierende depressive Störung mit hoher Suizidgefahr. Seit Jahren suche ich einen Therapieplatz und bekomme keinen – Praxen sind voll, Wartelisten geschlossen. Das ist die Lage heute, VOR der Budgetierung.

Ihre vier Ausnahmen helfen mir nicht: Nach einem abgeschlossenen Verlauf ist keine Therapie "laufend", ich bin kein Kind, und ob mein Fall "dringlich" ist, definiert der G-BA erst Ende 2026. Bei einem erneuten Rezidiv falle ich durch jedes Raster.

Die Budgetierung verknappt ein Angebot, das für Menschen wie mich schon jetzt nicht ausreicht. Jede Praxis, die weniger Fälle annehmen kann, ist eine Tür weniger.

Deshalb frage ich Sie direkt und erwarte keine Ausweichformel: Wie viele Menschen mit meinem Krankheitsbild, die ohne Behandlung suizidgefährdet sind, nehmen Sie mit dieser Verknappung in Kauf? Und wie verantworten Sie das persönlich?

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr F.,

vielen Dank für Ihre Frage und die Schilderung Ihres Falles. Die im Entschließungsantrag genannten Ausnahmen von der Budgetierung zeigen klar, was wir erreichen wollen: Der Therapieanspruch von Menschen, die z.B. unter Depressionen, Angststörungen und anderen, schweren Krankheiten leiden, sollen weiterhin umfassend und langfristig behandelt werden können. Für Menschen mit anderen, eher leichteren und/oder temporären Unterstützungs- und Behandlungsbedarfen kann und wird es auch weiterhin gute Therapieangebote geben. Aber eben nicht mehr in jedem individuellen Fall verlängerbar.

Wie die Richtlinien sowohl für Notfälle, als auch für die schwer psychisch kranken Versicherten gestaltet werden, obliegt vor allem dem Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) und ist teilweise bereits in den Richtlinien der Kassenärztlichen Vereinigung der Psychotherapeuten (KSVPsych) beschrieben. Auch der KSVPsych kommt bei den konkreten Ausgestaltungen der Umsetzung des Entschließungsantrages eine besondere Verantwortung zu. Denn es ist wichtig und richtig, dass medizinische Fragen innerhalb der Selbstverwaltung geregelt werden.

Ich danke Ihnen nochmals für Ihre Fragen und für Ihr Engagement und wünsche Ihnen alles Gute. 

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