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Bedeutet Budgetierung dass weniger Plätze für alle die nicht schon schwer psychisch krank sind oder noch U18 sind bezahlt werden, sodass sich mehr Störungen ohne Bahndlung chronifizieren können?

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Frage von Arjan W. •

Bedeutet Budgetierung dass weniger Plätze für alle die nicht schon schwer psychisch krank sind oder noch U18 sind bezahlt werden, sodass sich mehr Störungen ohne Bahndlung chronifizieren können?

Und Chronifizierungen wie sie ja zweifellos bei psychischen Erkrankungen auftreten wenn sie zu lange (und dann ja noch länger) unbehandelt bleiben, erzeugen doch dann viel mehr Therapiebedarf?? Ich verstehe nicht wie man da in der Verhandlungen nicht einfach sagt NEIN. Sogar die Finanzkomission im Gesundheitsministerium hat die Maßnahme als potentiell schädlich gelistet. Wie kann man denn dahinter zurück fallen? Waren die SPD Verhandler einfach uninformiert? Ich verstehe es einfach wirklich nicht.

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr W.

Ich verstehe Ihre Sorge sehr gut. Gerade bei psychischen Erkrankungen ist es entscheidend, dass Menschen möglichst früh Hilfe bekommen und nicht erst dann, wenn sich ihre Erkrankung bereits verschlimmert oder chronifiziert hat.

Die Finanzkommission Gesundheit hat in ihrer Reformempfehlung Nr. 10 selbst empfohlen, psychotherapeutische Leistungen wieder in die reguläre Gesamtvergütung aufzunehmen. Damit soll nicht erreicht werden, dass Therapieplätze gestrichen oder bestimmte Patientinnen und Patienten von einer Behandlung ausgeschlossen werden. Psychotherapie bleibt weiterhin ein fester Bestandteil der gesetzlichen Versorgung und wird auch künftig bezahlt.

Die Kommission weist aber zugleich auf ein mögliches Risiko hin. Durch die Rückführung in ein begrenztes Gesamtbudget könnten die finanziellen Anreize sinken, zusätzliche Behandlungskapazitäten aufzubauen. Diese Sorge ist also nicht unbegründet und darf nicht einfach beiseitegeschoben werden.

Genau deshalb hat sich die Koalition auf zusätzliche Schutzregelungen verständigt. Begonnene Therapien sollen und werden bis zu ihrem Abschluss abgesichert. Behandlungen von Kindern und Jugendlichen, schwer psychisch erkrankten Menschen sowie dringliche Fälle sollen und werden weiterhin vollständig außerhalb des Budgets vergütet. 

Hinzu kommt die Dringlichkeit als weiteres Kriterium. Auch Menschen, die noch nicht als schwer psychisch krank gelten, sollen außerhalb des Budgets behandelt werden, wenn ihre Behandlung als dringlich eingestuft wird. Das ist wichtig, weil eine Erkrankung nicht erst schwer werden darf, bevor eine schnelle und vollständig finanzierte Behandlung möglich ist. 

Der Gemeinsame Bundesausschuss, kurz G-BA, soll bis Ende 2026 festlegen, wann eine psychotherapeutische Behandlung als dringlich gilt. Der G-BA ist das zentrale Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen. Dort legen unter anderem Ärzteschaft, Krankenhäuser und Krankenkassen verbindliche Regeln für die Versorgung fest.

Aus meiner Sicht müssen die Kriterien so gefasst werden, dass nicht nur akute Krisen erfasst werden. Auch eine drohende Verschlechterung oder Chronifizierung muss berücksichtigt werden. Der entscheidende Punkt ist: Eine Person muss nicht erst schwer psychisch krank sein, damit ihre Behandlung vollständig außerhalb des Budgets bezahlt wird. Auch die Dringlichkeit kann dafür ausschlaggebend sein.

Für alle anderen Erwachsenen bedeutet die Budgetierung nicht, dass ihre Therapie künftig nicht mehr bezahlt wird. Sie wird innerhalb der regulären Gesamtvergütung finanziert, wie auch die Leistungen anderer Facharztgruppen. Gleichzeitig muss genau beobachtet werden, ob sich dadurch Wartezeiten verlängern oder weniger neue Therapieangebote entstehen. Sollte das passieren, muss politisch nachgesteuert werden.

Herzliche Grüße

Matthias Mieves

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