Frage an Matthias Reinke bezüglich Innere Sicherheit

Matthias Reinke
DIE LINKE
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Frage von Heico L. •

Frage an Matthias Reinke von Heico L. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Reinke,

alle Privatpiloten müssen sich neuerdings einer sehr fragwürdigen, periodischen und zudem kostenpflichtigen Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) nach dem LuftSiG (§7) "freiwillig" durch eigenen Antrag unterziehen. Wird dieser Antrag nicht "freiwillig" gestellt, kann allein dadurch schon eine Unzuverlässigkeit mit der Konsequenz des Entzugs der Lizenz begründet sein. Konkrete Kriterien zur Definition des Begriffs der "Unzuverlässigkeit" führt das Luftsicherheitsgesetz nicht auf (im Gegensatz z.B. zum Waffengesetz).

Sind Sie der Meinung, dass ein solcher unglaublicher Globalverdacht gegen eine bisher völlig unauffällige Bürgergruppe angemessen ist?

Ist das nicht reiner bürokratischer Aktionismus und Populismus auf dem Rücken von unschuldigen Bürgern,
die mit all dem nicht das Geringste zu tun haben?

Wird dadurch nicht der rechtstaatliche Grundsatz der Unschuldsvermutung - und damit unser zentrales Rechtsverständnis - ausgehebelt? Sollte nicht wenigstens ein gewisser Anfangsverdacht diese ZÜP rechtfertigen?

Es ist weltweit noch nie ein Terroranschlag mit einem Flugzeug der allgemeinen Luftfahrt (= jeglicher Luftverkehr ausserhalb des Airlineverkehrs) durch einen lizenzierten Privatpiloten verübt worden.

Demgegenüber stehen regelmäßige Anschläge mit Autobomben, Rucksackbomben etc.

Lastwagenfahrer, insbesondere von Gefahrguttransporten, stellen ein viel größeres "Gefahrenkontingent" dar,
kommen sie doch problemlos mitten in jede Innenstadt!

Warum wird diese Personengruppe nicht zum gläsernern Bürger gemacht,
sondern nur ausgerechnet die harmlose, aber kleine (vermeintlich wehrlose?) Minderheit der Privatpiloten?

Wo sind hier Ihrer Meinung nach die Prinzipien der Erforderlichkeit, Verhältnismäßigkeit und Angemessenheit, die jedem staatlichen und verwaltungsmäßigen Handeln zu Grunde liegen müssen, noch gegeben?

Werden Sie sich nach Ihrer Wahl für unsere Minderheit einsetzen?

Freiheit und Demokratie und Menschenwürde, werden sie dadurch geschützt,
dass man sie schleichend gegen die Würde des Menschen einfach abschafft?

Sind es nicht gerade diese Werte, die wir in den vergangenen Jahrzehnten, falls es erforderlich gewesen wäre, sogar durch Einsatz von militärischer Gewalt verteidigt hätten und haben?

Welche Antwort hierauf kann ich an die anderen Betroffenen in meinem Bekanntenkreis weitergeben?

Ich würde Sie gerne zu einem kleinen Rundflug einladen, damit Sie sich persönlich davon überzeugen können,
dass wir keine berechtigt verdächtigten Kamikazeterroristen sind.

Nicht einmal die USA überprüfen auf solch entwürdigende Weise die Basis der Privatpiloten. Übrigens auch keine Ausländer mit USA - Lizenz!

Mit freundlichen Grüßen,

Heico Lorenz
Inhaber PPL SEP, TMG und GPL
Motorflugreferent im FSV Sindelfingen e.V.

Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Lorenz,

ich habe unten stehende frage an das bundesluftfahrtamt nötigerweise geschickt. unabhängig von der nötigen anfrage möchte ich ihnen jedoch grundsätzlich mitteilen, dass mit sicherheit vom bundesverfassungsgericht als angemessen angesehen beurteilt werden wird, wenn überprüfungen im voraus zum schutz der allgemeinheit statt finden. die allgemeinheit ist höher zu bewerten als unannehmlichkeiten für den einzelnen. änhliche regelungen gibt es schon lange im straßenverkehr (polizeikentrollen). es war ja gerade mit-absicht der terroristen die rechtsstaaten in eine rechtlich nicht mehr genau fassbare situation zu bringen und tatsächlich den schutzaufwand unvertretbar zu erhöhen. da es bis zum anschlag nach bisherigem recht fast keine eingriffs- möglichkeit gab, war der gesetzgeber zum schutz der allgemeinheit gezwungen sog. vorbereitungshandlungen festzustellen um sich nicht dem vorwurf der untätigkeit auszusetzen. konkret musste der gesetzgeber entscheiden, was dem bürger lieber ist. der erhöhte überprüfungsaufwand und damit eine erschwernis den anschlag zu starten oder das laufenlassen und tote in kauf nehmen? sehr bedenklich ist allerdings der nicht mit konkreten begriffen ausgefüllte begriff der unzuver- lässigkeit. es ist dem bürger nicht im mindesten erkennbar, wann er unzuverlässig ist. außerdem sind die schadenersatzansprüche bei nachteilen beim arbeitgeber nicht geregelt. da ich momentan online antworte, muss ich die restantwort auf später verschieben. ihr angebot eines kostenlosen mitfluges wird sicherlich von ganz kritischen als versuch der passiven bestechung gesehen. sie sollten das richtig stellen. außerdem halte ich es für eine gute kombination die behörde zu einer öffentlichen überprüfung der ausstattung der flugzeuge u.ä. einzuladen und das der lokalpresse mitzuteilen. so kann jeder interessierte sich ein bild von dem sicherheitsverständnis ihre vereines machen.

MfG
M. Reinke

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Ergänzung vom 12.08.2005

anfrage an das luftfahrtbundesamt:

sehr geehrte damen und herren,

mir liegt eine anfrage vor, die ich nur sinnvoll beantworten kann, wenn zuvor geklärt ist, was mit §7 abs.II gemeint ist. nach §7 abs I wird die behörde selber tätig. nach abs. II auf antrag des betroffenen.
was gilt nun?
wer trägt die kosten, wenn er vereinsmäßig fliegt, also keinen arbeitgeber in sinne der vorschrift hat (sonstiger arbeitgeber)?
kann auch der sonstige arbeitgeber angefragt werden für zwecke des gesetzes?

vielen dank für ihre bemühungen!

es grüßt sie

matthias reinke

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Ergänzung vom 21.08.2005:
sehr geehrte damen und herren,
auf meine frage beim luftfahrtbundesamt bekam ich folgende antwort: s.u. herr lorenz möge bitte wie angegebn verfahren, da mir dazu die zeit fehlt.
die antwort möge er bitte an linkskandidat@gmx.de weiterleiten und ihnen zur veröffentlichung zur verfügung stellen.
mfg
m. reinke

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Sehr geehrter Herr Reinke,

vielen Dank für Ihre Anfrage an das Luftfahrt-Bundesamt. zuständig für die Zuverlässigkeitsüberprüfung ist die für Sie zuständige Landesluftfahrtbehörde. Eine Übersicht finden Sie unter http://www.lba.de/deutsch/oeffentlich/faqs/Landesluft.htm im Internet.

Mit freundlichen Grüßen

Cornelia Eichhorn

Luftfahrt-Bundesamt

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Antwort von
DIE LINKE

sehr geehrter herr lorenz,
 
hier die antwort des regierungspräsidiums stuttgart vom 23,08,05. darunter die anschlussfrage von mir.

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"Sehr geehrter Herr Reinke,
 
die Überprüfung nach § 7 Abs. 1 LuftSiG erfolgt grundsätzlich nur auf Antrag eines Betroffenen (§ 7 Abs. 2). Die Kosten der Überprüfung ( € 30.-) trägt, falls kein Arbeitgeber vorhanden ist, der Antragsteller selbst. Eine gesetzliche Kostenübernahmepflicht für sonstige Arbeitgeber besteht nicht.
 
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Fehrlen
Regierungspräsidium Stuttgart
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sehr geehrter herr fehrlen,
 
zunächst vielen dank für ihre schnelle antwort! mit der formulierung: "kann auch der sonstige arbeitgeber angefragt werden für zwecke des gesetzes?" (§7 abs 5 nr.3) meinte ich, ob auch die arbeitgeber von menschen, die sich nicht berufsmäßig (wie hobbyflieger uä.) auf dem flughafen aufhalten, in die sicherheitsüberprüfung einbezogen werden können. der gesetzestext lässt das zu, auf den ersten blick gesehen. amerikanische erfahrungen zeigen, dass das mitunter ausreicht um eine entlassung auszusprechen. tritt dann eine staatshaftung ein?
 
es grüßt sie
matthias reinke
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Antwort von
DIE LINKE

sehr geehrter herr lorenz,
unten die abschließende antwort des regierungspräsidiums in stuttgart
vom 24.08.05
es grüßt sie
m. reinke

"Sehr geehrter Herr Reinke,

§ 7 Abs. 5 Nr. 3 kann ich im LuftSiG nicht finden.
In § 7 Abs 3 (III ?) Ziff. 5 ist von sonstigen Arbeitgebern nicht die Rede.
Arbeitgeber, die nicht im Zusammenhang mit einer Tätigkeit eines Betroffenen an einem Flughafen stehen, werden von hier in das Verfahren nicht eingeschaltet.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Fehrlen
Regierungspräsidium Stuttgart
Landespolizeidirektion
Ref. 62.3"

Antwort von
DIE LINKE

--- Ergaenzung 07.09.2005 ---

hallo herr lorenz,

ihre letzte anfrage möchte ich wie folgt beantworten:
meine ausbildung und weil es klar im gesetz steht, benötigt keine weitere anfrage.
sie oder auch nicht geprüfte vereinsmitglieder werden eben keinen zutritt mehr bekommen zu bestimmten bereichen des flugplatzes, was der sicherheitsbeauftrage mitarbeiter ihnen schlicht mitteilen wird.
darüber erhalten sie auf rückfrage eine rechtsmittelfähigen bescheid.
bis das widerspruchsverfahren abgeschlossen ist, werden nicht überprüfte personen eben zu sperrbereichen keinen zutritt haben. das ist die beabsichtigte automatik - zum sicherheitsschutz vorgesehen.
zur vollständigkeit unten die adresse des sachbearbeiters:
Fehrlen, Ulrich (RPS) [Ulrich.Fehrlen@rps.bwl.de]

es grüßt sie

matthias reinke