Frage an Matthias Seestern-Pauly bezüglich Soziale Sicherung

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Matthias Seestern-Pauly
FDP
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Frage von Stefan P. •

Frage an Matthias Seestern-Pauly von Stefan P. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Seestern-Pauly,

• Trotz der Einführung des Betriebsrentenfreibetragsgesetzes ab 01.01.2020 werden von der Politik noch immer die Interessen von ca.9 Mio. Altersvorsorgenden Menschen ignoriert .
• Nach wie vor muss ein nicht unerheblicher Teil der selbst angesparten Auszahlungssumme einer Direktversicherung oder Betriebsrente an die Gesetzliche Krankenversicherung abgeführt werden. Ich habe hier sogar beides (Direktversicherung und Pensionskasse) und bin daher doppelt betroffen!!

• Auch ich gehöre in absehbarer Zeit (Renteneintritt innerhalb der nächsten 3-4 Jahre) zu den Betroffenen.
• Das ab dem 01.01.2020 gültige Betriebsrentenfreibetragsgesetz gewährt den Direktversicherten einen Freibetrag in Höhe von monatlich 159 € für 120 Monate und den Betriebsrentnern für ca. 250 Monate. Ich habe an Sie als gewählten Volksvertreter im Deutschen Bundestag folgende Fragen:

1. Frage

• Anhand des Statistischen Bundesamtes besteht ein deutlich höherer monatlicher Fehlbetrag im Lebensunterhalt der Rentnerhaushalte. Hier muss eine Entlastung geschaffen werden, ansonsten ist eine Unterstützung von anderer Seite erforderlich.

2. Frage

• Warum werden in der Auszahlungsphase Direktversicherte und Betriebsrentner bei den Beitragszahlungen unterschiedlich behandelt? (Laufzeit Freibetrag für Direktversicherte auf 120 Monate begrenzt; Laufzeit Freibetrag für Betriebsrentner auf Lebenszeit im Durchschnitt zirka 250 Monate *)
*Lebenserwartung lt. Statistisches Bundesamt Wiesbaden

3. Frage

• Warum werden nur gesetzlich und freiwillig Krankenversicherte zur Zahlung der doppelten Sozialversicherungsbeiträge aus der arbeitnehmerfinanzierten Altersvorsorge verpflichtet? (Beamte und privat Versicherte sind ausgenommen).

4. Frage

• Warum wurden trotz vorhandener Mittel und Parteibeschlüsse die nachweislichen Fehler des GMG-Gesetzes für vor 2004 abgeschlossene Verträge nicht korrigiert?
Wie wollen Sie die Ungerechtigkeit der Doppelverbeitragung in der Altersvorsorge nachhaltig beseitigen?

5. Frage

• Wann und wie kommt der nächste Schritt in Richtung unserer Forderungen?
• Wie stellen Sie sich eine Entschädigung der zu viel gezahlten Sozialversicherungs-beiträge vor?

Hinweis:

• Ich mache mir Sorgen und Gedanken, wie sich die zukünftige Altersvorsorge für meine Tochter und Enkel gestaltet. (Bericht von Prof. Raffelhüschen in Euro am Sonntag Ausgabe 05/2020 „Wir erleben die Ruhe vor dem Sturm“)

Generelle Frage an die Politik:

• Welche Gesetzesinitiative planen Sie um die zukünftige Altersvorsorge der Arbeitnehmer sicherzustellen? (Orientierungs-Beispiel Nettolohn-Ersatzquote aus anderen Europäischen Ländern)
• Welche zusätzliche Altersvorsorge empfehlen Sie Ihren Kindern/Enkeln guten Gewissens?

Ich bin gespannt auf Ihre Antworten und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Stefan Phillipp

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Phillipp,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht.

Aus Sicht der Freien Demokraten sollen sich die Versicherten darauf verlassen können, dass sich private Altersversorge lohnt und diese nicht im Nachhinein gekürzt wird. Die Auszahlung von Vorsorgeverträgen darf in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht zu einer Doppelbelastung führen, wie es sie seit 2004 gibt und die sich sowohl bei Kapitalauszahlungen als auch bei Betriebsrentenbezug zeigt. Die FDP-Fraktion hat deshalb schon damals gegen die Doppelverbeitragung gestimmt.

Um die Betriebsrentner zu entlasten, ist es dringend geboten, so schnell wie möglich die aus Versorgungsbezügen zu leistenden Krankenversicherungsbeiträge nicht mehr zu erheben. Die Pläne der Bundesregierung greifen aus unserer Sicht viel zu kurz und stellen bei weitem nicht die notwendige Gerechtigkeit her. Der Ansatz der Freien Demokraten geht weiter: Wir fordern, dass die Zahlung von Krankenversicherungsbeiträgen aus Versorgungsbezügen umgehend beendet wird, sodass Betriebsrentner und Bezieher anderer Versorgungsbezüge entlastet werden. Sollten bereits während der Ansparphase Krankenversicherungsbeiträge abgeführt worden sein, dürfen in der Auszahlungsphase keine Beiträge mehr abgeführt werden. Diese Streichung des Beitragssatzes aus Versorgungsbezügen würde zwar zu jährlichen Mindereinnahmen der GKV führen; demgegenüber würde die betriebliche Altersvorsorge jedoch an Attraktivität gewinnen. Diese Maßnahme ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und sollte über Steuermittel ausgeglichen werden.

Ich hoffe, dass ich Ihnen unsere Position näherbringen konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Seestern-Pauly
Mitglied des Bundestages

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