Wie schätzen Sie die Relevanz eines Gutachtens ein, in welchem die Daten der Landkreise Potsdam-Mittelmark, Havelland, Dahme-Spreewald sowie der Stadt Potdam nicht berücksichtigt wurden?
Sehr geehrter Herr Steinfurth, das Land Brandenburg hat im Jahr 2020 ein Gutachten zur Bedarfsermittlung der Verlängerung der Kündigungssperrfrist nach § 577a Abs. 2 BGB erstellen lassen (Projekt-Nr.: P 4-20-055). Nach Auffassung des Gutachters hat die Datenlage keinen konkreten Aufschluss für die Notwendigkeit einer Kündigungssperrfristverordnung auf Landesseite liefern können. Das Gutachten stützt sich u.a. auf die summarische Anzahl der erteilten Abgeschlossenheitsbescheinigungen für Wohnungen in bestehenden Mehrfamilienwohnhäusern 2014 bis 2019. In der gutachterlichen Stellungnahme sind die entsprechenden Daten zu Abgeschlossenheitsbescheinigungen der Landkreise Potsdam-Mittelmark, Havelland, Dahme-Spreewald sowie der Stadt Potdam nicht aufgeführt bzw. berücksichtigt. Siehe Seite 7 ff. Bei Bedarf könnten Sie die Daten zu den Abgeschlossenheitsbescheinigungen der LHP unter der DS21/SVV/0605 einsehen. Über Ihre Rückmeldung zur Relevanz dieses Gutachtens freue ich mich sehr.
Sehr geehrte Frau G.,
das von Ihnen benannte Gutachten kenne ich inhaltlich nicht. Ich weiß aber, das dieses in 2020 veröffentlich wurde und dieses nicht flächendeckend für das gesamte Bundesland, sondern nur für einzelne Regionen z.B. bezüglich der Anzahl der vorliegenden Abgeschlossenheitsbescheinigungen, erstellt wurde. Insofern Wir können uns gern dazu nochmal gesondert austauschen, sobald ich mir das Gutachten angeschaut habe. Sie können mich gern dazu kontaktieren unter matthias.steinfurth@spd-fraktion.brandenburg.de
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Steinfurth (MdL)
