Plant die Bundesregierung ein Vorgehen gegen missbräuchliche Abmahnungen nach dem Urheberrecht, wie bereits im Wettbewerbsrecht gültig, damit Stefan Böhme endlich keine Millionen mehr scheffeln kann?

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Melanie Huml
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Frage von Annette F. •

Plant die Bundesregierung ein Vorgehen gegen missbräuchliche Abmahnungen nach dem Urheberrecht, wie bereits im Wettbewerbsrecht gültig, damit Stefan Böhme endlich keine Millionen mehr scheffeln kann?

Sehr geehrte Frau Huml,
kürzlich wurde die Vermieterin einer Ferienwohnung erfolgreich für einen Urheberrechtsverstoß abgemahnt, da auf den Fotos der Ferienwohnung eine legal erworbene Fototapete abgebildet war (https://www.heise.de/news/Urteil-Fototapete-in-Gaestezimmer-als-Urheberrechts verletzung-7524441.html).
Dies ist sehr problematisch, da nach dem Urteil Menschen nicht einmal mehr Fotos ihrer Wohnungen veröffentlichen können, wenn darin möglicherweise auch legal erworbene Abbildungen zu sehen sind, auch wenn diese nicht der Zweck oder der Fokus des Bildes sind. Auch ist es nicht möglich eine Wand mit einer Fototapete aus dem Foto zu entfernen oder gar die Tapete zu entfernen, nur um ein Foto z.B. auf Instagram zu veröffentlichen! Bitte legen Sie dem Abmahnkönig/Millionär Stefan Böhme das Handwerk und verbieten Sie missbräuchliche Abmahnungen nach dem Urheberrecht, wie im Wettbewerbsrecht, zumindest was Fototapeten angeht, die ja viele Bürger in Ihren Wohnungen haben.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau F.,

das Urheberrecht ist ein kostenbares Recht für all diejenigen, die mit ihren Ideen und künstlerischen Produkten ihren Lebensunterhalt bestreiten. In der heutigen digitalen Zeit kann mit nur einem Klick jegliches Bild-, Video- und Audiomaterial und damit auch gleichzeitig das geistige Eigentum eines Einzelnen rasant durch Dritte im gesamten Internet verbreitet werden, häufig ohne dessen Zustimmung. Bezüglich Ihrer Frage, ob die Bundesregierung ein Vorgehen gegen missbräuchliche Abmahnungen nach dem Urheberrecht plant, bitte ich Sie, sich direkt an ein Mitglied des Deutschen Bundestages oder an den zuständigen Bundesminister für Justiz, Herrn Dr. Marco Buschmann, zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Melanie Huml

Mitglied des Bayerischen Landtags

Bayerische Staatsministerin

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