Aus welchen Gründen haben Sie für das GKV Spargesetz mit ja gestimmt? Für die Beitragszahler bringt das ja nichts außer noch weniger Leistung für hohe Kosten.

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Michael Frieser
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Frage von Maria D. •

Aus welchen Gründen haben Sie für das GKV Spargesetz mit ja gestimmt? Für die Beitragszahler bringt das ja nichts außer noch weniger Leistung für hohe Kosten.

Warum werden die Beiträge für bestimmte Gruppen nur zum Teil bezahlt und der Rest muss der Beitragszahler der GKV tragen.

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Antwort von CSU

Sehr geehrte Frau D.,

vielen Dank für Ihre Frage. Der Beitragszahler profitiert vom GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz insofern, als dass der weitere Anstieg der Beiträge endlich wirksam gestoppt wird. Wir wollen, dass in Deutschland weiterhin jeder Anspruch auf Spitzenmedizin hat, ohne dass die Beiträge zur GKV einen immer größeren Teil vom Bruttogehalt aufzehren. 

In den vergangenen Jahren ist die Lücke zwischen Einnahmen und Ausgaben der Gesetzlichen Kassen immer größer geworden. Ohne die verabschiedete Reform würde die Lücke in wenigen Jahren etwa 40 Milliarden Euro betragen.

Auf Basis der Empfehlungen einer unabhängigen Expertenkommission hat die Koalition ein breit angelegtes Maßnahmenpaket ausgearbeitet, das wir nach einem intensiven parlamentarischen Verfahren schließlich noch vor der Sommerpause beschlossen haben. Das Ziel, die Beitragssätze stabil zu halten, wird erreicht. Der Fokus der Maßnahmen liegt auf einer Reduktion der Ausgabendynamik sowie einer Stabilisierung der Einnahmen. Zukünftig ist ein effizienter und zielgerichteter Einsatz der Beitragsmittel in allen Bereichen des Gesundheitswesens zwingend erforderlich. So werden in allen Leistungsbereichen Vergütungsanstiege auf die tatsächliche Kostenentwicklung oder die Entwicklung der beitragspflichtigen Einnahmen der GKV begrenzt. Kostenintensive Sondervergütungen oder nicht evidenzbasierte Leistungen, die nicht nachweislich zu einer besseren Versorgung der Versicherten führen, werden dagegen abgeschafft. 

In den Wochen vor der Abstimmung haben wir uns als Union intensiv mit den Stellungnahmen der Krankenhäuser, der ambulanten Leistungserbringer, der Patienten, der Beschäftigten und der Beitragszahler befasst und im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens an mehreren Stellen nachgebessert (u.a. höherer Zuschuss des Bundes für Grundsicherungsempfänger, Modifikation der beitragsfreien Mitversicherung, finanzielle Entlastung der Krankenhäuser, gesonderter Entschließungsantrag zur psychotherapeutischen Versorgung).

Ich habe für das Gesetz gestimmt, weil es ein guter Kompromiss ist, der allen Beteiligten gleichermaßen und angemessen etwas abverlangt. Damit schaffen wir die Voraussetzung, das hohe Niveau der Gesundheitsversorgung in unserem Land aufrechtzuerhalten und zugleich die ausufernden Kosten zu dämpfen.

Beste Grüße

Michael Frieser

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