Guten Tag Herr Frieser, wann gedenken Sie dem Auftrag des Bundesverfassungsgerichtes nachzukommen und mit daran arbeiten das der Bundestag wieder auf 598 Mitglieder sinkt

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Michael Frieser
CSU
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Frage von Dieter C. •

Guten Tag Herr Frieser, wann gedenken Sie dem Auftrag des Bundesverfassungsgerichtes nachzukommen und mit daran arbeiten das der Bundestag wieder auf 598 Mitglieder sinkt

Guten Tag Herr Frieser, was tun Sie gegen einen aufgeblähten Bundestag, wann arbeiten Sie und die überrepräsentierte CSU mit daran die Mitgliederzahl entsprechend des Bundesverfassungsgerichtes zu senken.
Gruß Dieter C.

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CSU

Sehr geehrter Herr C.,

vielen Dank für Ihre Frage. Das gibt mir Gelegenheit mehrere Missverständnisse aufzuklären, die sich in Ihrer Frage befinden. Zum einen ist die CSU nicht überrepräsentiert und zum anderen ist es keine Forderung des Bundesverfassungsgerichtes die Mitgliederanzahl des Bundestages zu senken. Das Anwachsen des Bundestages ist vielmehr eine Folge der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Vermeidung des sog. Negativen Stimmgewichtes.

Die Verkleinerung des Bundestages ist ein Ziel der Bundestagspolitiker selbst, um die Arbeitsfähigkeit unseres Parlamentes aufrecht zu erhalten. Und nun zum letzten Missverständnis: Die CSU arbeitet schon seit der letzten Wahlperiode mit an einer Wahlrechtsreform.

Bereits durch den von uns eingebrachten Wahlrechtskompromiss von 2020 konnte in einem ersten Schritt das Anwachsen des Bundestages bei den Wahlen im vergangenen Jahr durch die Verrechnung von Listen- und Überhangsmandaten sowie bis zu drei unausgeglichene Überhangsmandate effektiv gedämpft werden.

Und wir arbeiten nach wie vor an der Wahlrechtsreform. In vollem Einklang mit der Rechtsprechung des Verfassungsgerichts hat die Union neben fünf! verschiedenen Vorschlägen zur Größenreform auch das „Echte-Zwei-Stimmen-Wahlrecht“ oder auch Grabenwahlrecht zur Diskussion gestellt. Dieses würde zuverlässig zu 598 Abgeordneten führen und dabei im direktesten Sinne § 1 BWahlG gerecht werden, wonach „299 [Abgeordnete] nach Kreiswahlvorschlägen in den Wahlkreisen und die übrigen nach Landeswahlvorschlägen (Landeslisten) gewählt“ werden.

Der jüngste Vorschlag der Ampel-Koalitionäre dagegen - faktisch ein reines Verhältniswahlrecht der Parteienlisten - kann ganz sicher keine Lösung sein: Der Drei-Stimmen-Vorschlag für Parteien-, Personen- und Ersatzstimme bedeutet, dass nur noch diejenigen Wahlkreisgewinner zum Zuge kommen, die vom Listen-Ergebnis ihrer Partei gedeckt sind. Da die Ersatzstimme niemals dem Bewerber mit den meisten Stimmen beim Direktmandat zufließen kann, ist er doppelt bestraft. Eine absichtliche Entwertung des direkten Elementes in den Wahlkreisen, welche die Axt an die Grundfesten der personalisierten Verhältniswahl legt. Das Mehrheitsprinzip, wonach derjenige, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt, gewinnt, würde dadurch ausgehöhlt. Die Personenstimme wird zu einem Personalisierungselement der Landesliste degradiert. Der Reformvorschlag erfüllt zudem in keiner Weise die Anforderungen an die folgerichtig umzusetzende Ausgestaltung von Teilelementen des Wahlsystems, wie sie das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung gefordert hat. Darüber hinaus erhalten Wähler, deren "Ersatzstimme" greift, ein doppeltes Stimmengewicht, weil sie zwei Mal zum Erfolg eines Kandidaten beitragen und damit den übrigen Wählern bevorzugt werden. Zudem wäre nicht mehr gewährleistet, dass der Wähler vor Stimmabgabe weiß, was seine Stimme bewirkt. Der Grundsatz der Unmittelbarkeit der Wahl wird verletzt. SPD, FDP und Grüne nehmen all diese schwerwiegenden Verwerfungen und den Bruch mit den Vorgaben des Verfassungsgerichtes in Kauf, um aus ideologisch-taktischen Gründen den Weg in den Parteienstaat zu gehen. Diesen Weg werden wir jedenfalls nicht mitgehen.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Frieser

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