(...) Die von Ihnen erwähnten Rechtshoheiten befinden sich allerdings nach wie vor vollumfänglich bei der Bundesrepublik Deutschland. Deutschland ist nach wie vor souverän, muß aber solche Regelungen akzeptieren, in die es vorher durch seine Zustimmung zu den EU-Verträgen eingewilligt hat. Dadurch, dass durch den Lissabon-Vertrag das Prinzip der Mehrheitsentscheidung ausgeweitet wird, kann Deutschland natürlich auch überstimmt und gegen die deutsche Position können Verordnungen oder Richtlinien angenommen werden. (...)
Sehr geehrter Herr Padberg,
Sehr geehrter Herr Padberg,
(...) Das Problem bei der Verfolgung von Straftaten im "World Wide Web" ist, dass das Netz, wie der Name schon sagt, ein weltweites ist. Das bedeutet in der Praxis, dass die Server, auf denen Seiten mit verbotenen Inhalten liegen, und dies gilt leider auch bei antisemitischer Propaganda, meistens nicht in Deutschland, sondern z.B. im Iran stehen. Auf die Inhalte dieser ausländischen Server haben weder die Bundesregierung noch unsere Strafverfolgungsbehörden ausreichenden Einfluss. (...)
Sehr geehrter Herr Kreutz,
Sie dürfen meiner Antwort nicht entnehmen, dass ich keine Gegenargumente habe. Ich will sie nur nicht dauernd wiederholen.
Mit freundlichen Grüßen
M. Grosse-Brömer, MdB
Sehr geehrte Frau Lehmann,