Frage an Michael Hennrich bezüglich Gesundheit

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Michael Hennrich
CDU
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Frage von Annette N. •

Frage an Michael Hennrich von Annette N. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Hennrich.

Danke für Ihre schnelle Antwort! Die Realität sieht anders aus.

Das vorgeschriebene Verfahren der DRV (ihre eigene Aussage) "Wenn Sie wegen Ihres Gesundheitszustandes gar nicht oder nur noch eingeschränkt arbeiten können, zahlen wir Ihnen eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - wenn Sie die Voraussetzungen dafür erfüllen" halten auch wir für sinnvoll.
Leider richtet sich die DRV nicht danach.

In der Regel sieht es so aus:

JEDER von uns möchte gesund werden.
Ein EM-Renten-Antragssteller hat nicht die Kraft den Sozialstaat zu mißbrauchen. KÖNNEN Sie uns die Versuche des Mißbrauchs bitte nennen? KEINER von uns hat je von einer leichtfertigen Vergabe der EM-Rente gehört. WARUM stellt sich die DRV in den meisten Fällen quer, selbst wenn von mehreren Seiten (Fachärzten, Fachkliniken, Gutachtern) die EM-Rente befürwortet wird?
Es "handelt sich bei der Erwerbsminderungsrente um große Summen", aber nur dann, wenn auch die entsprechenden Beiträge von uns bezahlt worden sind. Die EM-Rente, die von der DRV ausgezahlt wird, haben wir uns selbst "erwirtschaftet"! Im Falle einer Nichtgewährung wird aber der STEUERZAHLER belastet !!!!
Wir vermuten, man geht davon aus, dass wir, da wir krank und geschwächt sind, schnell aufgeben und/oder sterben werden.

Sie haben uns nicht überzeugen können.

Mit freundlichem Gruß
A.Neufang
krank-ohne-Rente

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Neufang,

es ist leider teilweise sehr schwierig in Einzelfällen der Selbstverwaltung eine Beurteilung und Abwägung zu treffen. Anhand der Anzahl der zugunsten der Kläger entschiedenen sozialgerichtlichen Verfahren wird deutlich, dass in jeder Behörde Fehlentscheidungen getroffen werden. In den genannten Fällen sind durch medizinische Gutachten etc. auch immer mehrere Beteiligte involviert, was je nach Fall zu unterschiedlichen Ergebnissen führen kann. Im Ergebnis halte ich es für sehr relevant, dass die Antragssteller, die einen tatsächlichen Anspruch haben, auch entsprechend beschieden werden.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Hennrich