Frage an Michael Hennrich bezüglich Gesundheit

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Michael Hennrich
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Frage von Lisbeth F. •

Frage an Michael Hennrich von Lisbeth F. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Hennrich,

Als junge Mutter und Frau mit einem weiteren Kinderwunsch beschäftigt mich das Thema der Hebammenhaftpflicht sehr. In einem vorhergehenden Schreiben, haben Sie angemerkt dass auch Ihnen das Thema wichtig ist und dass Sie an verschiedenen Punkten dran sind. Was sind denn die konkreten Maßnahmen um den Hebammen ein adäquates Einkommen zu ermöglichen?
Die Sätze der gesetzlichen Krankenversicherung mit knapp 28,- Euro / Besuch im Wochenbett können dies ja nicht ermöglichen.
Ich hoffe, es gibt inzwischen konkrete Maßnahmen um das Thema familienfreundlich zu lösen.

Mit freundlichen Grüßen
Lisbeth Flaig

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Flaig,

vielen Dank für Ihre Frage nach dem aktuellen Sachstand bei der Hebammenversorgung. Seit Ende April liegt nunmehr der Abschlussbericht der interministeriellen Arbeitsgruppe „Versorgung mit Hebammenhilfe“ vor. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat sich sehr intensiv mit den in der Arbeitsgruppe entwickelten Anregungen und Stellungnahmen auseinandergesetzt und diesen - soweit im Rahmen des Abstimmungsprozesses mit den weiteren beteiligten Ressorts der Bundesregierung möglich - Rechnung getragen.

Die Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung mit Hebammenhilfe, einschließlich der Möglichkeit der freien Wahl des Geburtsortes ist auch mir persönlich ein wichtiges Anliegen.

Es ist auch den intensiven Unterredungen der letzten Wochen zu verdanken, dass es inzwischen ein Angebot der Versicherungswirtschaft gibt, mit dem sichergestellt ist, dass der Gruppenhaftpflichtvertrag des Deutschen Hebammenverbandes e. V. (DHV) bis zum Sommer 2016 weiter angeboten werden kann. Das ist ein erster wichtiger Schritt der Versicherungswirtschaft, dem nunmehr weitere folgen müssen, damit es zu dauerhaft überzeugenden Angeboten von Haftpflichtversicherungen für die Geburtshilfe kommt.

Im Bundesministerium für Gesundheit wurde begleitend zur Abstimmung des Abschlussberichts intensiv an einem Maßnahmenpaket gearbeitet. Im Kern geht es darum, einerseits kurzfristig Verbesserungen im Bereich der Vergütung herbeizuführen. Andererseits muss eine tragfähige Lösung gefunden werden, um dem laufenden Anstieg der Haftpflichtprämien entgegen zu wirken und die Situation auf dem Versicherungsmarkt zu verbessern.
Mit Blick auf die Berufshaftpflicht für Hebammen hat sich allerdings auch gezeigt, dass einige der in der interministeriellen Arbeitsgruppe vorgetragenen Lösungsansätze auf weitreichende verfassungsrechtliche und sozialversicherungstechnische Schwierigkeiten stoßen.

Die zum 1. Juli 2014 angekündigten Prämienerhöhungen der Haftpflichtversicherung müssen zeitnah durch eine Anpassung der Vergütung der Hebammen berücksichtigt werden. Entsprechende Verhandlungen hierzu werden bereits zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Hebammenverbänden geführt. Dabei ist sicherzustellen, dass auch Hebammen, die nur wenige Geburten im Jahr betreuen, durch die Prämie zur Haftpflichtversicherung nicht überlastet werden. Die Krankenkassen sollen daher als kurzfristig wirksame Maßnahme zusätzlich gesetzlich verpflichtet werden, für Geburtshilfeleistungen, bei denen typischerweise nur wenige Geburten betreut werden, über die bei Prämiensteigerungen übliche Anpassung hinaus Mittel bereit zu stellen, um die Vergütung angemessen zu erhöhen. Diese Übergangsregelung wird durch einen dauerhaften Sicherstellungszuschlag für Hebammen abgelöst, die aufgrund weniger betreuter Geburten ihre Haftpflichtprämien nicht mehr im ausreichenden Maße finanzieren können. Dies stellt eine wichtige Voraussetzung für eine flächendeckende Versorgung mit Hebammenhilfe auch in Zukunft dar.

Auch sollen Maßnahmen ergriffen werden, damit die Versicherungssumme stabilisiert wird. Durch die vorgeschlagene faktische Begrenzung der Höchstschäden entsteht wieder eine verlässlichere Kalkulationsgrundlage für die Versicherungswirtschaft.
Es muss zugleich sicher gestellt werden, dass ein durch einen Behandlungsfehler geschädigtes Kind und seine Familie weiterhin die erforderliche, angemessene Hilfe und Unterstützung erhalten.

Ich bin davon überzeugt, dass die hier vorgeschlagenen Maßnahmen einen wichtigen Beitrag liefern können, damit auch in Zukunft eine gute und qualitätsgesicherte geburtshilfliche Versorgung durch Hebammen gewährleistet werden kann. Die Bundesregierung setzt sich im Parlament für eine zeitnahe Umsetzung ein.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Hennrich