Frage an Michael Hennrich bezüglich Verkehr

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Michael Hennrich
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Frage von Andrea L. •

Frage an Michael Hennrich von Andrea L. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Hennrich,

ich bin ein kleiner Berufspendler der noch keinen einzigen Kilometer auf der Autobahn mit meinem Fahrzeug zurückgelegt hat. Zudem zahle ich nur 22 Euro KFZ- Steuer im Jahr.
Wenn die Regierung plant 100 Euro PKW-Maut zu erheben, würde das mit der Verrechnung immer noch 78 Euro Mehrkosten für eine Nichtzutzung der Autobahn für mich bedeuten. Wie ist das mit der Aussage "Es gäbe keine Mehrbelastung für deutsche Autofahrer" vereinbar? Ich bin sicherlich nicht die einzige Betroffene und ich hoffe, dass auch diese Umstände bei dem neuen Gesetz berücksichtigt werden und ich keine Nachteile haben werde! Ich bitte sie mich zu diesem Sachverhalt aufzuklären!

Besten Dank
Mit freundlichen Grüssen
Andrea Lorenz

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CDU

Sehr geehrte Frau Lorenz,

vielen Dank für Ihre Anfrage hinsichtlich der Ausgestaltung der Pkw-Maut für Verkehrsteilnehmer, die die Autobahn nicht nutzen und deren Kfz-Steuer niedriger ist als der Mautbetrag. Nach dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung ist in Tat geplant, dass von allen in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Pkw und Wohnmobilen grundsätzlich jeweils für ein Jahr die Infrastrukturabgabe an das Kraftfahrtbundesamt entrichtet werden muss. Dies beruht auf der Annahme, dass aufgrund des sehr dichten Bundesfernstraßennetzes davon auszugehen ist, dass nahezu alle abgabepflichtigen Halter von im Inland zugelassenen Fahrzeugen das Bundesfernstraßennetz im Jahresverlauf nutzen. Da die KFZ-Halter bereits über die Kraftfahrzeugsteuer zur Finanzierung der Bundesfernstraßen beitragen, werden in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren in das Kraftfahrzeugsteuergesetz Steuerentlastungsbeträge aufgenommen. Damit ist sichergestellt, dass keine zusätzlichen Belastungen auferlegt werden. Sie werden also keine höheren Beiträge leisten müssen als bisher.

Der Preis für die Jahresvignette bestimmt sich für Pkw grundsätzlich entsprechend der Systematik im Kraftfahrzeugsteuergesetz; er wird nach der Umweltfreundlichkeit der Fahrzeuge sowie nach Hubraum und Zulassungsjahr gestaffelt:

• Fahrzeuge, die ab Juli 2009 zugelassen wurden, zahlen

- mit Otto- und Wankelmotor eine Infrastrukturabgabe von 2 € je angefangene 100 ccm Hubraum bis zu einer festgelegten Kappungsgrenze von 5000 ccm.
- mit Dieselmotor eine Infrastrukturgabe von 9,50 € je angefangene 100 ccm Hubraum bis zu einer festgelegten Kappungsgrenze von 1100 ccm.

• Fahrzeuge, die vor Juli 2009 zugelassen wurden, zahlen die für die jeweiligen Schadstoffklassen vorgesehenen Beträge je 100 ccm Hubraum, ebenfalls jeweils bis zu einer festgelegten Kappungsgrenze.

Für Fahrzeughalter, die die Bundesfernstraßen nicht nutzen, wird es einen Ausnahmetatbestand geben. Danach kann die Vignette auf Antrag vollständig erstattet werden, wenn glaubhaft gemacht wurde, dass das Kraftfahrzeug im gesamten Entrichtungszeitraum nicht auf Bundesfernstraßen im Sinne von § 1 Bundesfernstraßengesetz genutzt wurden. Diese Erstattung ist gebührenfrei (siehe § 9 Abs. 2, Satz 3 des Gesetzesentwurfs).

Weitere Informationen können Sie folgendem Link entnehmen:
http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/VerkehrUndMobilitaet/Strasse/pkw-maut-infrastrukturabgabe-infopapier.pdf?__blob=publicationFile

Ich kann verstehen, dass Ihnen dieser Verwaltungsaufwand missfällt. Um den hohen Standard des stark belasteten Bundesfernstraßengesetzes aufrecht zu erhalten und den prognostizierten Verkehrszuwachs im Personen- und Güterverkehr bewältigen zu können, muss jedoch mehr als bisher in den Erhalt und in den Ausbau der Verkehrswege investiert werden. Diese Infrastruktur kommt auch all denjenigen zugute, die mit ihrem PKW die Bundesfernstraßen nicht nutzen, da zumindest ein nicht unerheblicher Anteil aller Waren auf diesem Weg transportiert wird.

Ich hoffe, ich konnte den Sachverhalt zu Ihrer Zufriedenheit aufklären. Gerne stehe ich Ihnen auch für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Zur Vereinbarung eines Termins können Sie sich gerne an mein Wahlkreisbüro in Nürtingen (Tel. 07022-34109) wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Hennrich