Frage an Michael Jungclaus bezüglich Verkehr

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Michael Jungclaus
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Wolfgang H. •

Frage an Michael Jungclaus von Wolfgang H. bezüglich Verkehr

Der geplante Ausbau der L33 würde direkt durch Hönow führen und den Ortsteil teilen. Vor längerer Zeit gab es Planungen eine nördliche Umgehungsstraße zu bauen. In Interesse einer zusammenhängenden Ortsentwicklung kann der geplante Ausbau der L33 nur schädlich sein, insbesondere für den Anliegerverkehr und hier besonders die Fußgänger. Weiterhin war bei der letzten Vorlage der Schallschutz nicht gelöst, s.d. erhebliche Belastungen auf die Bürger zukommen. Es sein angemerkt, dass in unmittelbarer Nähe Kindergärten und Seniorenwohnungen liegen.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Henkel,

leider kann ich Ihrem Artikel nicht entnehmen, welche konkrete Frage Sie damit verbinden.
Ich teile Ihnen aber gerne meine Position zu diesem Thema mit.

Als jemand der selbst auch an einer stark befahrenen Straße (Kreisstraße in Neuenhagen) wohnt, kann ich Ihre Bedenken gegen den Ausbau der L33 sehr gut nachvollziehen

Ich habe allerdings auch Verständnis für die Brandenburger PendlerInnen, die diese Straße täglich nutzen um zu ihrer Arbeit zu gelangen wie auch für die BerlinerInnen, die am Wochenende ins städtische Umland fahren. Leider ist der ÖPNV nicht so ausgebaut und lässt sich vermutlich auch nie derart ausgestalten, dass Berlin auf seine Ausfallstraßen verzichten könnte. Die L33 hat eine solche Funktion. Jede(r) die/der die L33 kennt weiß aber, dass der momentan zweispurige Ausbau diesen Anforderungen nicht gerecht wird. Und ich gehe davon aus, dass auch für die AnwohnerInnen die jetzige Situation nicht zufrieden stellend ist.
Für einen Ausbau standen die Varianten "Bau einer Umgehungsstraße" oder "Vierspuriger Ausbau" zur Wahl. Erstere ist wegen zu hoher Kosten und Bedenken beim Umweltschutz nicht umsetzbar. Der vierspurige Ausbau ist daher also die "weniger schlechte" Variante. Bei der Planung dazu muss aber auf jeden Fall darauf geachtet werden, die von Ihnen angesprochenen negativen Auswirkungen so gering wie möglich zu halten. Beispiele hierfür sind Lärmschutzmaßnahmen wie Tempobegrenzungen, Einsatz von "Flüsterasphalt" usw., aber auch FußgängerInnen-freundliche Querungshilfen wie Verkehrsinseln, Brücken, Ampelanlagen usw.

Damit diese Punkte auch tatsächlich in die Planung einfließen, müssen die Verantwortlichen dafür sorgen, dass alle Beteiligten so früh wie möglich mit einbezogen werden und vor allem auch die nötigen Mitsprachemöglichkeiten erhalten. Das Verfahren muss so transparent und demokratisch wie möglich gestaltet werden. Dann kann auch ein so entscheidender Eingriff in die Ortsentwicklung wie dieser allgemeinverträglich gestaltet werden.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Jungclaus