Weshalb werden Langstreckentiertransporte, die Anbindehaltung sowie die Haltungsformen 1 und 2 nicht sofort verboten?

Michael Kießling MdB_Quelle Oliver Grüner
Michael Kießling
CSU
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Frage von Saskya O. •

Weshalb werden Langstreckentiertransporte, die Anbindehaltung sowie die Haltungsformen 1 und 2 nicht sofort verboten?

Sehr geehrter Herr Kießling,

mich würde auch interessieren, warum die Tierheime mit den vielen ausgesetzten oder abgegebenen Haustieren alleine gelassen werden, nachdem sie unreflektiert im Internet angeschafft werden! Die Politik muss hier unbedingt handeln und die Zucht und den Onlinehandel verbieten.

Michael Kießling MdB_Quelle Oliver Grüner
Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau O., 

vielen Dank für Ihr Schreiben und Ihre Fragen zu den Themen Tiertransporte, Tierhaltung und mögliche Verbote zur Verbesserung des Tierschutzes in Deutschland.

Wie Sie möglicherweise wissen, plant die Bundesregierung derzeit Änderungen des Tierschutzgesetzes. Diese Pläne werden jedoch von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion kritisch betrachtet. Lassen Sie mich unsere Bedenken erläutern.

Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf würde erhebliche zusätzliche Kosten für unsere Landwirte verursachen. Insbesondere geht es um fast 900 Millionen Euro für Stallumbauten und jährlich etwa 100 Millionen Euro an weiteren laufenden Kosten. Angesichts der ohnehin angespannten wirtschaftlichen Lage in der Landwirtschaft halten wir es nicht für ratsam, die Branche mit weiteren Belastungen zu konfrontieren.

Obwohl wir Bemühungen zur Verbesserung des Tierschutzes unterstützen, sind wir der Ansicht, dass Deutschland bereits eines der fortschrittlichsten Tierschutzgesetze weltweit hat. Weitreichende gesetzliche Änderungen im nationalen Alleingang gefährden die Wettbewerbsfähigkeit unserer Landwirtschaft im EU-Binnenmarkt und sind aus unserer Sicht nicht praxistauglich.

Der Entwurf der Bundesregierung sieht zudem eine Verschärfung des Strafrahmens bei tierschutzrechtlichen Verstößen sowie verschiedene Verbote vor. Solche Maßnahmen auf nationaler Ebene fördern jedoch nicht den Tierschutz, sondern führen vielmehr zu einer Verlagerung der Tierhaltung ins Ausland, was weder im Interesse unserer Landwirtschaft noch des Tierschutzes liegt. Bereits jetzt haben zahlreiche gesetzgeberische Verschärfungen und unzureichende politische Rahmenbedingungen zu einem beschleunigten Rückgang der Tierhaltung in Deutschland geführt.

Stattdessen sollten wir den Tierschutz stärker in Zusammenarbeit mit unseren europäischen Nachbarn harmonisieren. Themen wie Standards in der Nutztierhaltung, Bedingungen für Tiertransporte oder der illegale Welpenhandel lassen sich nur im europäischen Verbund wirksam regeln. Die derzeit geplanten Änderungen durch die Bundesregierung hätten jedoch spürbar negative Auswirkungen auf die deutsche Landwirtschaft, vor allem durch eine erhöhte Bürokratie und höhere Kosten für die Tierhalter. Es ist daher unverständlich, warum Teile der Bundesregierung derart tiefgreifende Änderungen des Tierschutzgesetzes anstreben.

Zum aktuellen Stand: Der Bundesrat hat am 5. Juli 2024 eine umfassende Stellungnahme sowie Änderungsvorschläge zum Tierschutzgesetz an die Bundesregierung übermittelt. Nun wird sich die Bundesregierung mit diesen Vorschlägen befassen und den Gesetzentwurf zusammen mit ihrer Antwort an den Bundestag weiterleiten. Wir müssen die weiteren Entwicklungen abwarten.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Kießling

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