Frage an Michael Luther bezüglich Recht

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Michael Luther
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Frage von Jörg L. •

Frage an Michael Luther von Jörg L. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Luther,
momentan wird in den Medien vermehrt über eine Verschärfung des Waffenrechtes berichtet. Dabei geht es unter anderem um ein Verbot von Paintball und Laserdom. Welche Stellung beziehen Sie zu diesem Thema? Welche persönlichen Erfahrungen und Informationen haben Sie zu diesem Thema? Warum scheut man sich hier strengere Massstäbe bei den Schützenvereinen und Jägern anzusetzen, denn getötet wird ja wohl zweifelsfrei nur mit scharfen Waffen? Kann es sein das man im Wahljahr einen Konflikt mit der großen Anzahl der Waffenbesitzer vermeiden will?
Gerne steh ich Ihnen persönlich zu Fragen z.B. über Paintball zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg Lauer

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Sehr geehrter Herr Lauer,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Waffenrecht und einem möglichen Paintball-Verbot.

Nach dem schrecklichen Amoklauf eines Jugendlichen in Winnenden sieht sich die Bundesregierung in der Pflicht, Maßnahmen zu ergreifen, damit ein neuer Amoklauf so unwahrscheinlich wie möglich wird. Hierzu planen wir eine Modifizierung des Waffenrechtes. Der Gesetzentwurf ist mittlerweile von der Bundesregierung verabschiedet und wird Mitte Juni im Bundestag behandelt.

Wie Sie den Medien vielleicht entnommen haben, wird eine Regelung, nach der das Spielen von "Paintball" als bußgeldbewährte Ordnungswidrigkeit eingestuft werden soll, zunächst nicht in den Deutschen Bundestag eingebracht. Das Verbot von so genannten Paintball-Spielen – was ursprünglich vorgesehen war – wurde intensiv kritisch diskutiert. Ich unterstütze, dass nun eine wissenschaftliche Prüfung von Paintball-Spielen in Auftrag gegeben wird, bevor Maßnahmen ergriffen werden, die möglicherweise weit über das Ziel hinausschießen. Ein Verbot von Paintball ist damit in der gegenwärtigen Wahlperiode des Deutschen Bundestages vom Tisch.

Zum Thema Paintball habe ich eine Vielzahl von Zuschriften erhalten. Dabei habe ich nach Stil und Argumentation vieler Anschriften den Eindruck bekommen, dass viele Paintball-Fans einem geordneten Privat- und Berufsleben nachgehen und eine Teamsportart betreiben, nicht aber mit Kriegsspielen die Lust am Töten von Menschen stimulieren oder gar steigern wollen. Ich werde diesen persönlichen Eindruck und die mir vorgetragenen Argumente pro Paintball in die anstehenden Diskussionen in meiner Fraktion mitnehmen. Ich erwarte eine ausführliche Erörterung auch der nachteiligen Folgen, die das Verbot einer Freizeitbeschäftigung für Teile der Bevölkerung mit sich bringen würde. Entscheidend wird sein, ob und gegebenenfalls wie ein Zusammenhang zwischen steigender Gewaltbereitschaft und der Teilnahme an solchen Spielen nachgewiesen werden kann.

Die von der Bundesregierung gefassten, grundsätzlichen Beschlüsse zur Frage, wie wir zukünftig von Waffen ausgehende Gefahren besser beherrschen können, teile ich. Ebenso kann ich es nachvollziehen, wenn darauf hingewiesen wird, dass wir bereits jetzt ein sehr strenges Waffengesetz haben. Allerdings können die besten waffenrechtlichen Vorschriften nicht helfen, wenn einzelne Waffenbesitzer gegen diese Regelungen verstoßen.

Deshalb sind Maßnahmen, die u.a. dazu beitragen, dass die Gefahr der unbefugten Nutzung von Waffen eingegrenzt wird, durchaus sinnvoll. Insbesondere sollen damit die Möglichkeiten zur Verhinderung des unbefugten Zugriffs auf Schusswaffen ausgeschöpft und der Zugang von Minderjährigen zu deliktsrelevanten Schusswaffen noch stärker erschwert werden.

Gerade in Bezug auf die Nachschau nach ordnungsgemäßen Waffenschränken und den dort aufbewahrten Waffen in der privaten Wohnung halte ich eine strengere Regelung für sinnvoll. Ich halte eine entsprechende Neuregelung im Ergebnis für richtig und werbe sehr darum, darin nicht einen Generalverdacht gegen alle Waffenbesitzer zu sehen. Angesichts der Gefahr, die solche Waffen in den Händen Unbefugter darstellen können, ist es meines Erachtens gerechtfertigt, durch die Möglichkeit zur Nachschau einen weiteren Anreiz zur Einhaltung der ohnehin auch jetzt schon bestehenden Sorgfaltspflichten bei der Aufbewahrung von Waffen im privaten Bereich zu setzen.

Allerdings ist hierbei die Einhaltung des Grundgesetzes zu beachten: Der Artikel 13 unseres Grundgesetzes besagt: "Die Wohnung ist unverletzlich." Es würde also gegen das Grundgesetz verstoßen, wenn Routinekontrollen ohne begründeten Verdachtsmoment und ohne richterliche Anordnung pauschal erzwungen würden. Gleichwohl halte ich persönlich auch unangemeldete Kontrollen für hilfreich.

Bereits vor diesen Änderungen besaß Deutschland eines der strengsten Waffengesetze weltweit. Durch die jetzigen Anpassungen haben wir auf aktuelle Entwicklungen reagiert und so die öffentliche Sicherheit weiter verbessert. Wir haben hierbei auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Sicherheitsbedürfnis und den Interessen von Schützen und Jägern geachtet. Trotzdem sollte uns allen bewusst sein, dass Vorkommnisse, wie das in Winnenden, auch durch noch so perfekte Gesetze nicht völlig ausgeschlossen werden können. Auch in Zukunft kommt es in erster Linie auf das Verantwortungsbewusstsein jedes einzelnen Waffenbesitzers an.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Michael Luther